Erstellt am 16.07.2018 um 19:57 Uhr von celestro
Ja, genau dafür sind Sie da. ABER ... nachladen darf man Ersatzmitglieder nur, wenn die Betriebsratsmitglieder verhindert sind. Also z.B. bei Urlaub, Krankheit etc. ... wenn eine der beiden Personen nur einfach keine Lust hat, darf man dafür nicht nachladen.
Erstellt am 17.07.2018 um 07:46 Uhr von Erbsenzähler
Wann ist ein BRM verhindert: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html
Erstellt am 17.07.2018 um 08:39 Uhr von Mercyful
Bitte beachtet aber auch, dass E-Mitglieder u.U. geladen werden können, auch wenn das BR-Mitglied im Hause ist, aber eventuell mit seiner eigentlichen Arbeit "beschäftigt" ist.
Siehe dazu auch folgenden Link=
https://www.betriebsrat.de/portal/recht-gesetz/rund-um-das-br-amt-geschaeftsfuehrung-freistellung-kosten/verhinderungsfall-oder-nicht-wann-sind-ersatzmitglieder-zu-laden.html?utm_source=NL.BR-Buero-NL&utm_medium=newsletter&utm_campaign=171010.BR-Buero-NL
Oder auch den Beschluss v. LAG Hamm (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 08.12.2017, 13 TaBV 72/17).