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Betriebsrat und Ersatzmitglieder

B
BR2018W
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben in unserem Unternehmen einen Betriebsrat gegründet. 5 Kandidaten = 3 Betriebsratsmitglieder und 2 Ersatzmitglieder. Da wir alle keine Betriebsrats-Vorkenntnisse haben und noch geschult werden müssen, habe ich folgende Frage:

Das Ersatzmitglied mit den wenigsten Stimmen, stellt die Situation so hin, das er zum Betriebsrats-Gremium gehört und daher in die Themen mit eingebunden werden muss. Ich würde das so nicht sehen. Meines Erachtens wurden die Betriebsratsmitglieder gewählt und insofern sehe ich keine Notwendigkeit die Ersatzmitglieder auf dem Laufenden zu halten.

Bin ich mit meiner Ansicht richtig.

Vielen Dank für die Unterstützung.

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Community-Antworten (3)

M
Mercyful

16.07.2018 um 19:15 Uhr

Dazu hilft ein Blick in das BetrVG =

§ 25 Ersatzmitglieder (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.

Dementsprechend sind die Ersatzmitglieder nur während der Dauer der Vertretung ordnungsgemäßes Mitglied im Betriebsrat. Ansonsten haben die Ersatzmitglieder keinen Anspruch auf vollständige Informationen.

K
krambambuli

16.07.2018 um 19:55 Uhr

Da sie aber in dem Moment, wenn sie ein verhindertes BR-Mitglied vertreten, vollwertiges BR-Mitglied sind, sollten sie auch qualifiziert mitreden können. Ihr solltet Ersatzmitglieder also nicht ausgrenzen, sondern nach Wegen suchen, wie ihr sie am besten auf dem laufenden halten könnt.

M
Moreno

17.07.2018 um 00:23 Uhr

Das Ersatzmitglied kann sich ja selbst auf dem laufenden halten sobald ein Vertretungsfall eintritt! Es gibt keine Verpflichtung Ersatzmitglieder auf den laufenden Stand zu halten!

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