Erstellt am 16.07.2018 um 14:52 Uhr von Pickel
Dazu wirst du hier keine sichere Antwort bekommen.
Da du dir leider nicht die Müge gibst weitere Informationen zu benennen, ist am ehesten vom letzten Stundenlohn auszugehen. Bei Einer 37-Stundenwoche wären dies dann zum Beispiel knapp 750 Euro.
Erstellt am 16.07.2018 um 15:01 Uhr von Letila
Hey,
Entschuldigung, ich habe 40 Stunden die Woche gearbeitet, einen Stundenlohn hatte ich ja nicht direkt. Ich bin leider nicht sehr belesen auf diesem Gebiet, sollten also noch Informationen gebraucht werden gebe ich Sie natürlich.
Aber nach der Ausbildung muss ich die Überstunden aber doch anders versteuern oder nicht? Während der Ausbildung habe ich ja keine Lohnsteuer gezahlt, wie wird das dann danach gehandhabt?
LG
Erstellt am 16.07.2018 um 17:23 Uhr von RoterFaden
Du warst hoffentlich schon über 18, als du die Überstunden gemacht hast?
In welchem Bereich arbeitest du?
Habt ihr einen Betriebsrat? Dann sprich zunächst mit ihm.
Waren die Überstunden vom Betriebsrat genehmigt?
Wenn es keine Regelung gibt wie das gehandhabt wird, solltest du versuchen zu verhandeln und die Stunden z.B. in Freizeit zu nehmen - dann muss nix versteuert werden.
Erstellt am 17.07.2018 um 11:25 Uhr von rsddbr
Ob du schon 18 warst und ob die Stunden vom BR genehmigt wurden ist erstmal irrelevant, sofern der Arbeitgeber diese Stunden so akzeptiert. Wenn du weiterhin im gleichen Unternehmen arbeitest und ihr ein Stundenkonto habt, dann können diese Stunden ggf. übernommen werden und in Freizeit ausgeglichen werden.
Hast du dich mit deinem Ausbildungsbetrieb bereits darauf geeinigt, dass die Überstunden ausgezahlt werden und dafür die Ausbildungsvergütung als Grundlage verwendet wird, dürfte die Nachzahlung so um die 700€ brutto betragen.
Ob du Lohnsteuer zahlst oder nicht hängt vom Jahresbruttoverdienst ab. In der Ausbildung ist die Vergütung meist so gering, dass du keine Lohnsteuer zahlen musst. Wenn du jetzt nach der Ausbildung übernommen wurdest, hängt es davon ab, wieviel Geld du insgesamt im Jahr verdient hast. Du solltest dann auf jeden Fall zu Beginn nächsten Jahres eine Einkommensteuererklärung machen. Voraussichtlich erhältst du einen großen Teil der gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.
Erstellt am 17.07.2018 um 14:15 Uhr von celestro
"Wenn du weiterhin im gleichen Unternehmen arbeitest und ihr ein Stundenkonto habt, dann können diese Stunden ggf. übernommen werden und in Freizeit ausgeglichen werden."
Da er nach der Ausbildung sicher deutlich mehr verdient, wird sich der AG zumindest auf ein 1:1 kaum einlassen.
Erstellt am 17.07.2018 um 14:19 Uhr von RoterFaden
>Ob du schon 18 warst und ob die Stunden vom BR genehmigt wurden ist erstmal irrelevant, sofern der Arbeitgeber diese Stunden so akzeptiert.<
Schon, ja. Aber falls es so war, verbessert das die Verhandlungsposition beim AG!