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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was ist für ein Betriebsratsmitglied ein Verhinderungsgrund?

Z
Zorro
Nov 2016 bearbeitet

Moin, neben der BR-Tätigkeit bin ich auch Elternvertreter an einer Schule. Nun kommt es zur Terminkollision. Muss dann ein Ersatzmitglied eingeladen werden oder ist das kein Verhinderungsgrund. Der Bitte an den BRV, die Sitzung vorzuverlagen, ist nicht entsprochen worden. c.u.

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Community-Antworten (17)

M
Mona-Lisa

15.06.2006 um 14:55 Uhr

hallo zorro, ich würde mich an deiner Stelle mal fragen, wo du deine Brötchen verdienst, und was dir wichtiger ist. Das ist kein Verhinderungsgrund! Dass euer BRV aus diesem Grund die Sitzung nicht verschiebt, kann ich schon verstehen! Sollte die Elternvertreterversammlung wirklich so wichtig für dich sein, wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als Urlaub dafür zu opfern. Soviel ich weiss, finden die doch abends statt?

Gruss Mona-Lisa

K
Kölner

15.06.2006 um 16:39 Uhr

@Mona-Lisa Elternvertreter können auch schon mal mittags unterwegs sein!

@Zorro Ich würde auch bezweifeln, dass Du damit einen wichtigen Verhinderungsgrund hast!

KH
Kleine Hexe

16.06.2006 um 09:24 Uhr

Guten Morgen,

Ich geh davon aus, dass Zorro seine Elternvertreter-Tätigkeit nicht während der Arbeitszeit ausübt sondern dafür Urlaub oder Gleitzeit oder sonstwas hat und somit den entsprechenden Verhinderungsgrund hat.

Die Sitzung muß natürlich nicht verschoben werden aber es ist das Ersatzmitglied einzuladen.

K
Kölner

16.06.2006 um 09:25 Uhr

@Kleine Hexe Aber die BR-Sitzung ist doch auf jeden Fall Arbeitszeit....

F
Fayence

16.06.2006 um 10:48 Uhr

@ Kleine Hexe

So einfach ist es nicht... mit der Ladung eines Ersatzmitgliedes!

Man sollte sich einfach sehr bewusst sein, dass die Rechtmässigkeit dieser Ladung auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können müsste. Ist die Ladung eines Ersatzmitgliedes immerhin mit Rechtsfolgen wie dem Kündigungsschutz verknüpft.

Und zorros Beweggründe kann ich zwar nachvollziehen, sehe diese aber auch nicht als tatsächlichen oder rechtlichen Hinderungsgrund. Und dann darf streng genommen auch kein Ersatzmitglied geladen werden.

KH
Kleine Hexe

16.06.2006 um 11:15 Uhr

Die BR-Sitzung schon, aber wenn Zorro zur gleichen Zeitpunkt wie die BR-Sitzung Mehrarbeit abbaut oder Urlaub hat ist er ja wohl verhindert und somit muß ein Ersatzmitglied geladen werden.

Zorro hätte nur gern an dieser Sitzung teilgenommen und bat den BRV um eine Verschiebung des Sitzungstermins auf seine Arbeitszeit. Da dieser abgelehnt hat aber auch informiert ist, dass Zorro nicht da ist ---> Einladung Ersatzmitglied.

Als Beispiel: Sitzung um 9 Uhr aber genau an diesem Tag werde ich im Rahmen meiner Gleitzeit erst um 10 Uhr beginnen (Gründe sind egal) und bitte den BRV die Sitzung zu verschieben, der lehnt ab, ich bin nicht in der Firma (noch keine Arbeitszeit), folglich muß er ein Ersatzmitglied laden.

Was versteh ich heute morgen nicht? grübel

K
Kölner

16.06.2006 um 11:35 Uhr

@Kleine Hexe

  • BR-Arbeit kann nicht für den Abbau von Mehrarbeitsstunden herhalten
  • BR-Arbeit muss auch vor Gleitzeitregelungen gehen

Es gibt halt keine BR-Arbeit light!

S
sh_9260

16.06.2006 um 12:06 Uhr

Jeder privater Grund ist selbstverständlich ein Verhinderungsgrund.

Ansonsten dürfte ich mir ja auch kein Urlaub nehmen wenn eine BRSitzung ansteht.

F
Fayence

16.06.2006 um 12:19 Uhr

sh_9260,

von Urlaub ist aber nicht die Rede!

S
sh_9260

16.06.2006 um 12:31 Uhr

Um den Termin als Elternvertreter war zu nehmen muss er sich ja irgendwie von der Arbeit befreien lassen, Urlaub,Gleitzeit... wie auch immer. Wenn dieser private Grund also eine (wie auch immer) Arbeitsbefreiung nach sich zieht, muss das doch auch als Verhinderungsgrund für die Betriebsratssitzung gelten. Somit müsste dann auch ein Ersatzmitglied geladen werden.

K
Kölner

16.06.2006 um 23:07 Uhr

@sh_9260 Aber BR-Sitzungen finden doch in der Arbeitszeit statt... ...was willst Du denn hören?

KH
Kleine Hexe

19.06.2006 um 10:34 Uhr

@Kölner genau deshalb: IN der Arbeitszeit und Zorro hat eben aus irgendwelchen privaten Gründen genau zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitszeit und folglich ist ein Ersatzmitglied zu laden.

Sollte ich mich aufgrund des schönen Wetters entschließen morgen im Rahmen meiner Gleitzeit um 12 Uhr nachhause zu gehen und um 14 Uhr ist eine BR-Sitzung, dann muß ein Ersatzmitglied geladen werden. (Eine Sitzung im Schwimmbad wird der AG vermutlich ablehnen ;-) ) Werde ich um 13.55 Uhr angerufen weil mein Kind erkrankt ist fahr ich nachhause (ebenfalls im Rahmen meiner Gleitzeit) nur dann kann vermutlich der BRV aufgrund der Kurzfristigkeit kein Ersatzmitglied mehr laden.

In beiden Fällen bin ich nicht verhindert sondern ich habe keine Arbeitszeit und muß somit nicht an der BR-Sitzung teilnehmen.

L
Lotte

19.06.2006 um 15:43 Uhr

Na,na,na, kleine Hexe, also wenn Dein Kind krank ist, dann ist das ein Verhinderungsgrund, Du bist arbeitunfähig, da Du die Betreuung des Kindes übernehmen musst.

Aber wegen Schönwetter kannst Du nicht der BR Sitzung fern bleiben. Da die Sitzungstermine meist lange genug bekannt sind, hast Du Dein AZ an diesem Tag entsprechend zu legen, sonst würde bei uns der Spätdienst nie im Gremium erscheinen.

Also, im Sinne der WM 1:0 für Kölner und Fayence

W
w-j-l

19.06.2006 um 16:43 Uhr

@Lotte 1:0.... wie kommst Du denn darauf. Also die Argumente von Fayence und Kölner richteten sich auf die Frage des Verhinderungsgrundes "Elternvertreterversammlung" und nicht auf "Schönwetter".

Letzteres halte ich auch nicht für einen wichtigen Verhinderungsgrund. Allerdings hat eine Elternvertreterversammlung auch keine kurzfristige Möglichkeit zur Terminverscheibung. Das Ganze ist m.E. grenzwertig. Ich würde da auch meinen privaten wichtigen Termin vorziehen. Mir kann niemand vorschreiben, ob ich einen Tag Urlaub nehme für wichtige private Termine, oder ob ich gleitfrei mache.

Die Frage ist also nur noch, ob ein Ersatzmitglied zu laden ist. Und da stellt Fayence ganz richtig die Frage, ob eine solche Sitzung dann im Zweifelsfall noch "gerichtsfest" ist. Ich sehe das allerdings schon so, denn im Zweifelsfall kann dem BRV nicht zugemutet werden, über die Berechtigung der Wichtigkeit zu befinden, zumal wenn er den Grund nicht kennt. Deshalb gebe ich auch nie an, warum ich fehle, wenn ich Gleitfrei machen muss, oder Urlaub nehme.

L
Lotte

19.06.2006 um 20:45 Uhr

@w-j-l

gleitfrei halte ich für eine BR sitzung nicht machbar, da ich am Sitzungstag vorrangig BR Sitzung habe und meine AZ entsprechend legen muss. Wenn dies machbar wäre, wäre jedem, der mal keine Lust zur Sitzung hat (so verständlich der Wunsch von Zorro in diesem Fall auch ist) Haus und Hof geöffnet.

Also, wenn Termin, dann Urlaub.

K
Kölner

19.06.2006 um 21:33 Uhr

Ich wiederhole es gebetsmühlenartig auch noch einmal gerne: BR-Sitzung sind Arbeitszeit!

@w-j-l Ich halte es nicht im Sinne des § 25 BetrVG, dass Du Deinen Verhinderungsgrund dem BRV nicht mitteilst. Wenn Du "meiner" wärst....

L
Lotte

19.06.2006 um 23:50 Uhr

@Kölner

falls Du mich meinst, mein ich doch, hätte nur schreiben müssen, dass die AZ entsprechend liegt anstatt legen muss [Korinthenk... ;-))]

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