Erstellt am 14.06.2006 um 10:55 Uhr von Rollie
Ich würde den Beschluß Eurem Ansprechpartner des AG's mitteilen. Dieser kann dann entscheiden, wenn er darüber informiert, denn der AG ist der Ansprechpartner des BR's. Es bringt wenig Sinn, den Beschluß direkt dem AL mitzuteilen, weil aus dem Beschluß sich möglicherweise Handlungsabläufe ergeben und der BR nicht weisungsbefugt ist. Außerdem macht es durchaus Sinn, das der AG darüber informiert wird, was der BR beschließt und den AL wissen lassen möchte.
Ich denke, umgekehrt würde ja auch der AL mit seinen Punkten nicht an den BR treten, sondern sie dem AG mitteilen mit Bitte, hierzu sich mit dem BR auseinanderzusetzen.
Erstellt am 14.06.2006 um 14:46 Uhr von betriebsratten
Immer der Arbeitgeber, also der Ansprechpartner der vom AG benannt ist.
Im Zweifelsfall der Personalchef