Ersetzt die Mitarbeiterbeurteilung das Zwischenzeugnis?
Ich bin seit wenigen Tagen BRV und ganz neu in dem Thema. Mein erster "Fall" stellt mich vor ein Rätsel. Eine MA sagt sie habe wegen Wechsel Ihres Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis angefordert und wird seit dem vertröstet. Eine erste anonyme Beratung mit unserer Personalbteilung zum dem Thema lautete, dass mit der Einfürhung von jährlichen Mitarbeiterbeurteilungen die Ausstellung von Zwischenzeugnissen abeschafft worden sei. Dies wurde in der vergangenen Periode mit dem BR beschlossen. Ersetzt also eine Mitarbeiterbeurteilung ein Zwischenzeugnis? Kann der BR so etwas beeinflussen?
Community-Antworten (4)
14.06.2006 um 12:13 Uhr
Nach § 630 BGB und § 109 Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis ausstellen. Liegt ein triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses vor, hat der Arbeitnehmer auch ein Recht auf ein Zwischenzeugnis Urteil: BAG 1.10.1998 - 6 AZR 176/97. Diese Rechte des Arbeitnehmers kann weder der Betriebsrat noch der Arbeitgeber ändern bzw. abschaffen. Die Mitarbeiterbeurteilung kommt im Gesetz nicht vor. Liegt also ein triftiger Grund vor, hat der Mitarbeiter ein Recht auf ein Zwischenzeugnis.
14.06.2006 um 12:29 Uhr
Liegt denn auch ein trifftiger Grund vor, wenn der ehemalige Vorgetzte immer noch der Vorgesetzte über dem neuen Vorgsetzten ist. D.h. es wurde eine Instanz dazwischen neu geschaffen. Wie kann man als BR helfen?
14.06.2006 um 12:48 Uhr
Mein Recht auf ein (Zwischen-)Zeugnis kann mir eine Vereinbarung zwischen BR und AG nicht streitig machen. Aber da liegt auch die Crux: Wir sind im Individualrecht!
14.06.2006 um 15:08 Uhr
Es besteht ein Unterschied zwischen einer Mitarbeiterbeurteilung und einem (Zwischen-)zeugnis.
Eine Mitarbeiterbeurteilung ist ein Führungsinstrument i n n e r h a l b einer Organisation, um festzustellen, ob der Mitarbeiter den Anforderungen des Unternehmens entspricht. Das Zwischenzeugnis beschreibt und beurteilt den Mitarbeiter für die "Außenwelt", es unterliegt strengen Grundsätzen. Aufgrund einer Mitarbeiterbeurteilung können Zeugnisse formuliert werden, können sie aber nicht ersetzen. Schon einmal eine Mitarbeiterbeurteilung gesehen, auf der man sich für die Mitarbeit im Unternehmen bedankt oder eine Glückwunschformel enthält (Bestandteile von Arbeitszeugnissen)???
Der Mitarbeiter hat einen gesetzlichen Anspruch, selbst wenn es eine Vereinbarung gibt. Das Gesetz steht auf jedem Fall über dieser Vereinbarung.
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