Hallo,

in einem 11er BR haben wir eine Mindergeschlechtsqoute (Frauen) von 4 Plätzen. Durch Verhinderung fallen 2 Frauen von verschiedenen Listen gleichzeitig zur Sitzung aus. Dadurch wird die Mindergeschlechtsquote um 1 Sitz unterschritten. Die Nachrückerreihenfolge innerhalb der Listen ist klar, aber auf welcher Liste wird nun die Frauenquote angewendet?

Es gibt innerhalb des BRs Aussagen, daß es hierzu keine rechtliche Regelung gibt und somit die Regelung gilt, daß die Liste, die sich zuerst abmeldet, dann auch die Ersatzfrau stellen müßte. Aber eigentlich müßte dies doch die 2. Liste tun, denn durch ihre Abmeldung wird doch die Unterschreitung der Frauenquote erst verursacht.

Wer weiß Bescheid?