Hallo zusammen,
Frage wir haben bei uns die freigestellten Betriebsräte gewählt
( 7 Vollfreistellungen)
Liste 1 mit 4 Vollfreistellungen
Liste 2 mit 3 Vollfreistellungen.
bei der Wahl war alles o.k., AG gesprochen vor der Wahl /7 Vollfreistellungen,
Wahl der Vollfreigestellten Betriebsräte durch Listenwahl wahr ordnungsgemäß durchgeführt
worden.
Eine Woche nach der Wahl möchte Liste 2 1 Vollfreistellung in Teilfreistellung 50/50% umwandeln, der Vollfreigestellter BR ist mit einverstanden, 2 Vollfreistellungen bleiben.
AG ist auch mit einverstanden.
Ist das so Richtig? da Teilfreistellungen vor der Wahl bekannt sein sollten?
gibt es hier Urteile?