Voll/Teilfreistellung nach Listenwahl der Freigestellten Betriebsratswahl
Hallo zusammen, Frage wir haben bei uns die freigestellten Betriebsräte gewählt ( 7 Vollfreistellungen) Liste 1 mit 4 Vollfreistellungen Liste 2 mit 3 Vollfreistellungen. bei der Wahl war alles o.k., AG gesprochen vor der Wahl /7 Vollfreistellungen, Wahl der Vollfreigestellten Betriebsräte durch Listenwahl wahr ordnungsgemäß durchgeführt worden. Eine Woche nach der Wahl möchte Liste 2 1 Vollfreistellung in Teilfreistellung 50/50% umwandeln, der Vollfreigestellter BR ist mit einverstanden, 2 Vollfreistellungen bleiben. AG ist auch mit einverstanden. Ist das so Richtig? da Teilfreistellungen vor der Wahl bekannt sein sollten? gibt es hier Urteile?
Community-Antworten (2)
14.07.2018 um 09:50 Uhr
Wenn nichts dagegen spricht - warum so formell?
14.07.2018 um 17:44 Uhr
Liste 1 meint jetzt nach der Wahl und sagt das geht nicht §38 sagt aus das dies vor der Wahl geregelt sein,und wir hätten dies vor der Wahl einbrigen müssen (Vollfreistellung war mit AG bekannt und BR auch ) mit der Teilfreistellung hier ,aber wenn sich der Vollfreigestellte und AG einig ist, und es war Listenwahl, spielt das doch keine Rolle es ist seine Vollfreistellung? gibt es hier Rechts-Urteile?. Wer kann helfen Danke
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