Erstellt am 13.06.2006 um 20:30 Uhr von Rollie
Na, dann wird die Vorsitzende doch sicher das Gesetz auch benennen können, oder ?
Ich denke mal, einfach so rein platzen darf/sollte der Mitarbeiter nicht, denn er würde damit auch die Tagesordnung durcheinander bringen und den Sitzungsverlauf stören.
Wenn bekannt ist, das ein Mitarbeiter vorbei kommen möchte, kann man das ja unter Sontiges auf die Tagesordnung nehmen und zum gegebenen Zeitpunkt den Mitarbeiter bitten, vorbei zu schauen.
Allerdings ist die Frage, ob es wirklich notwendig ist, das an einer Sitzung zu handeln, vielmehr sollte der Mitarbeiter in der Sprechstunde sein Anliegen vorbringen und das Thema dann in der Sitzung angesprochen werden, wo dann abgewogen werden sollte, ob man den MA dazuholt.