Erstellt am 13.06.2006 um 16:54 Uhr von Petrus
Welcher Fremdfirmen-MA soll denn die Arbeit machen? Doch wohl nicht der, dessen Einsatz ihr nach §99 (2) Nr. 3 widersprochen habt...
Erstellt am 13.06.2006 um 17:11 Uhr von s.f.h.
Hallo Petrus
Nein, es geht z.B. um Reparatur und Instandsetzungsarbeiten, die nicht von eigenen (Fach-)Ma ausgefürt werden/wurden, sondern für die eine Fremdfirma beauftragt wurde.
Zweites Beispiel. Für Projektarbeiten ausser Haus, die wie im erstgenannten Fall problemlos durch eigene MA ausgeführt werden könnten, wurden/werden Fremdfirmen beauftragt.
:~)
Erstellt am 13.06.2006 um 17:24 Uhr von Fayence
s.f.h.,
ich sehe für diesen Widerspruchsgrund eher geringe Chancen!
Aber, habt Ihr Euch schon einmal mit dem "BetrVG § 92a Beschäftigungssicherung" befasst?
Erstellt am 13.06.2006 um 17:37 Uhr von s.f.h.
Hallo Fayence
Ich muß gestehen, das mir der Umfang von §92a so nicht bewußt war. Aber im Grunde fahren wir diese Schiene. Meine Frage bzgl. des Fremdfirmeneinsatzes ist, bzw. wäre Teil eines Gesamtkonzeptes.
Ich habe ganz gerne noch den einen oder anderen Trumpf für unvorhergesehene Verhandlungsverläufe...