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Widerspruch bei betriebsbedingten Kündigungen?

S
s.f.h.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wenn im Betrieb für bestimmte Arbeiten, die problemlos auch von eigenen Mitarbeitern gemacht werden können, Fremdfirmen eingesetzt werden, weil das angeblich günstiger ist und besser kalkuliert werden kann, lässt sich darauf dann der Widerspruch gegen eine betriebsbedingte Kündigung aufbauen?

2.78604

Community-Antworten (4)

P
Petrus

13.06.2006 um 18:54 Uhr

Welcher Fremdfirmen-MA soll denn die Arbeit machen? Doch wohl nicht der, dessen Einsatz ihr nach §99 (2) Nr. 3 widersprochen habt...

S
s.f.h.

13.06.2006 um 19:11 Uhr

Hallo Petrus

Nein, es geht z.B. um Reparatur und Instandsetzungsarbeiten, die nicht von eigenen (Fach-)Ma ausgefürt werden/wurden, sondern für die eine Fremdfirma beauftragt wurde. Zweites Beispiel. Für Projektarbeiten ausser Haus, die wie im erstgenannten Fall problemlos durch eigene MA ausgeführt werden könnten, wurden/werden Fremdfirmen beauftragt.

:~)

F
Fayence

13.06.2006 um 19:24 Uhr

s.f.h., ich sehe für diesen Widerspruchsgrund eher geringe Chancen!

Aber, habt Ihr Euch schon einmal mit dem "BetrVG § 92a Beschäftigungssicherung" befasst?

S
s.f.h.

13.06.2006 um 19:37 Uhr

Hallo Fayence

Ich muß gestehen, das mir der Umfang von §92a so nicht bewußt war. Aber im Grunde fahren wir diese Schiene. Meine Frage bzgl. des Fremdfirmeneinsatzes ist, bzw. wäre Teil eines Gesamtkonzeptes. Ich habe ganz gerne noch den einen oder anderen Trumpf für unvorhergesehene Verhandlungsverläufe...

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