Erstellt am 13.06.2006 um 06:19 Uhr von p.g.
Nein, das stimmt nicht.
Wer in den Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat entsendet wird bestimmt der BR und nicht der BRV.
Es braucht auch nicht der BRV oder sein Stellvertreter sein, es kann ein beliebiges BRM sein.
Wieviel in den Konzernbetriebsrat entsendet werden kommt auf die Größe eures BR an.
Erstellt am 13.06.2006 um 11:22 Uhr von Kölner
Tschuldige p.g.
Die Mitglieder eines GBR werden durch die einzelnen BR's bestimmt.
Der KBR hingegen wird durch den GBR bestimmt!
Seltsam, ne? Aber so steht es in §§ 54+55 BetrVG geschrieben...
Erstellt am 13.06.2006 um 11:56 Uhr von p.g.
Ahja, hab's jetzt im BetrVg nachgelesen. Danke
Erstellt am 13.06.2006 um 16:45 Uhr von Benno_BRB
Das ist doch mal AG-freundlich!:
Der/Die StellvertreterIn des BR-Vorsitzenden MUSS in der Firma bleiben, weil der/die Vorsitzende nicht da ist. Das macht sich ganz prima wenn der Vorsitzende endlich Feierabend hat und nach hause oder - noch besser - in den Urlaub geht. Ich denke, dass eine Campingliege für solche Zwecke nicht mehr ausreichend ist. Hier müsste schon ein ordentliches Bett angeschafft werden und der Kühlschrank sollte auch groß genug sein. Nicht dass der Hunger einen dahinrafft!
(;-))
Weiterführung und Frage an p.g.: Wenn das ordentliche GBR- oder KBR-Mitglied verhindert ist wird doch sicher ein Ersatzvertreter an der entsprechenden Sitzung teilnehmen müssen, können, dürfen, sollen... ?