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Wer muß zur konzern betriebsrat?

E
ESINGEN
Jan 2018 bearbeitet

unsere vorsitzende sagt das stellvertreterin nicht in konzernbetriebsrat teil nimmt und darf nicht weil stellvertreterin im betrieb bleiben muß, wenn vorsitzender nicht da ist. stimmt das?

3.61104

Community-Antworten (4)

P
p.g.

13.06.2006 um 08:19 Uhr

Nein, das stimmt nicht. Wer in den Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat entsendet wird bestimmt der BR und nicht der BRV. Es braucht auch nicht der BRV oder sein Stellvertreter sein, es kann ein beliebiges BRM sein. Wieviel in den Konzernbetriebsrat entsendet werden kommt auf die Größe eures BR an.

K
Kölner

13.06.2006 um 13:22 Uhr

Tschuldige p.g. Die Mitglieder eines GBR werden durch die einzelnen BR's bestimmt. Der KBR hingegen wird durch den GBR bestimmt!

Seltsam, ne? Aber so steht es in §§ 54+55 BetrVG geschrieben...

P
p.g.

13.06.2006 um 13:56 Uhr

Ahja, hab's jetzt im BetrVg nachgelesen. Danke

B
Benno_BRB

13.06.2006 um 18:45 Uhr

Das ist doch mal AG-freundlich!:

Der/Die StellvertreterIn des BR-Vorsitzenden MUSS in der Firma bleiben, weil der/die Vorsitzende nicht da ist. Das macht sich ganz prima wenn der Vorsitzende endlich Feierabend hat und nach hause oder - noch besser - in den Urlaub geht. Ich denke, dass eine Campingliege für solche Zwecke nicht mehr ausreichend ist. Hier müsste schon ein ordentliches Bett angeschafft werden und der Kühlschrank sollte auch groß genug sein. Nicht dass der Hunger einen dahinrafft!

(;-))

Weiterführung und Frage an p.g.: Wenn das ordentliche GBR- oder KBR-Mitglied verhindert ist wird doch sicher ein Ersatzvertreter an der entsprechenden Sitzung teilnehmen müssen, können, dürfen, sollen... ?

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