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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtdienste auf einer Station wurden verändert, BR plant einstweilige Verfügung - wie muss die formuliert sein?

C
Chris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Schichtdienste auf einer Station wurden verändert und sollen ab 17.07.06 ohne Zustimmung des Betriebsrates umgesetzt werden. Sollte dies passieren, wollen wir eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken. Wie müssen wir sie formulieren? Es wäre schön, wenn uns jemand helfen könnte! Danke!

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Community-Antworten (2)

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paula

13.07.2006 um 15:18 Uhr

eigentlich sollte ihr auch schnellstens einen anwalt suchen. wenn ihr hier alleine kämpfen wollt geht zum arbeitsgericht. dort gibt es eine rechtsantragstelle die euch vielleicht helfen kann....

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otto

14.07.2006 um 02:24 Uhr

Hallo Chris, Paula hat völlig recht. Ihr braucht rechtliche Unterstützung. Wenn Ihr einen Anwalt sucht: Die W.A.F. kann Euch dazu einige Vorschläge machen. Horridoh! Zeigt dem Arbeitgeber, dass er den BR nicht übergehen kann. Viel Erfolg wünscht Euch otto

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