>> Und zwar bin ich BR-Vorsitzende und Schwanger. Jetzt die Fagen, die aufgetreten sind:
Na dann erst einmal Glückwunsch und alles Gute :-)
>> Wenn eine Tagesordnung zu ändern ist, dann kann das nur der Vorsitzende tun. Stimmt das? Macht das dann nicht der Stellvertreter?
Wieso soll sie geändert werden ?
>> Wenn ich jetzt in Elternzeit bin und trotzdem bei meinem AG arbeiten möchte, ist dann ein Vertrag dazu nötig?
Da davon ja primär Deine Wochenarbeitszeit betroffen ist, bringt es Sinn, diese auch schriftlich mit dem AG zu fixieren, ggf. auch in Hinblick deiner Rückkehr aus der Elternzeit.
>> Was ist,wenn ich in Elternzeit bin und der stell. Vorsitzende im Urlaub oder krank? Dann kann der BR nichts tun, oder?
Selbst wenn Du nicht in Elternzeit wärst und stattdessen im Urlaub oder krank wärst und der Stellvertreter nicht anwesend wäre, solltet ihr eine Regelung vereinbaren, wer Euch vertritt. Das wäre z.B. im Rahmen einer Geschäftsordnung möglich, wo das geregelt wird, beispielsweise derjenige, der am längesten schon Betriebsrat ist. Es würde auch Sinn bringen, dem AG mitzuteilen, wer sein Ansprechpartner ist, wenn Vors. und Stellv. nicht present sind.
>> Wäre es sinnvoll und geht es, daß in der Sitzung ein neuer Vorsitzender und Stellvertreter gewählt wird, bis ich wieder da bin und kann man das dann wieder auf den Ursprung ändern?
Ein neuer Stellvertreter muß ja nicht gewählt werden, nur weil Du in Elternzeit bist, da ja beide Mandate unabhängig voneinander gewählt werden. Es würde daher ausreichen, wenn nur ein neuer Vorsitzender gewählt wird.
Wenn Du aber beabsichtigst, während der Elternzeit weiter zu arbeiten, gäb es ja nicht zwingend einen Grund, Deinen Posten als Vorsitzende aufzugeben, denn ich nehme an, das Du ja als Betriebsrat bleiben willst.
Wenn ein neuer Vorsitzender gewählt wird, kann man nicht hingehen und seinen abgegebenen Vorsitz nach der Elternzeit einfach wieder beanspruchen. Der neue Vorsitzende mag vielleicht seinen liebgewordenen Posten gar nicht mehr hergeben :-) .
Du mußt für Dich abwägen, ob Du ggf. als Vorsitzender während dem Mutterschutz pausieren möchtest und in der Elternzeit wieder im Einsatz bist, oder ob es eher Sinn bringt, Deinen Vorsitz jemandem anderen aus dem Gremium zur Verfügung zu stellen.