Elternzeit und BR-Vorsitz. Geht das?
Ich brauche ganz dringend Hilfe.
Und zwar bin ich BR-Vorsitzende und Schwanger. Jetzt die Fagen, die aufgetreten sind:
Wenn eine Tagesordnung zu ändern ist, dann kann das nur der Vorsitzende tun. Stimmt das? Macht das dann nicht der Stellvertreter?
Wenn ich jetzt in Elternzeit bin und trotzdem bei meinem AG arbeiten möchte, ist dann ein Vertrag dazu nötig?
Was ist,wenn ich in Elternzeit bin und der stell. Vorsitzende im Urlaub oder krank? Dann kann der BR nichts tun, oder?
Wäre es sinnvoll und geht es, daß in der Sitzung ein neuer Vorsitzender und Stellvertreter gewählt wird, bis ich wieder da bin und kann man das dann wieder auf den Ursprung ändern?
Danke für schnelle Antwort.
Gruß Diana
Community-Antworten (22)
12.06.2006 um 18:18 Uhr
Und zwar bin ich BR-Vorsitzende und Schwanger. Jetzt die Fagen, die aufgetreten sind:
Na dann erst einmal Glückwunsch und alles Gute :-)
Wenn eine Tagesordnung zu ändern ist, dann kann das nur der Vorsitzende tun. Stimmt das? Macht das dann nicht der Stellvertreter?
Wieso soll sie geändert werden ?
Wenn ich jetzt in Elternzeit bin und trotzdem bei meinem AG arbeiten möchte, ist dann ein Vertrag dazu nötig?
Da davon ja primär Deine Wochenarbeitszeit betroffen ist, bringt es Sinn, diese auch schriftlich mit dem AG zu fixieren, ggf. auch in Hinblick deiner Rückkehr aus der Elternzeit.
Was ist,wenn ich in Elternzeit bin und der stell. Vorsitzende im Urlaub oder krank? Dann kann der BR nichts tun, oder?
Selbst wenn Du nicht in Elternzeit wärst und stattdessen im Urlaub oder krank wärst und der Stellvertreter nicht anwesend wäre, solltet ihr eine Regelung vereinbaren, wer Euch vertritt. Das wäre z.B. im Rahmen einer Geschäftsordnung möglich, wo das geregelt wird, beispielsweise derjenige, der am längesten schon Betriebsrat ist. Es würde auch Sinn bringen, dem AG mitzuteilen, wer sein Ansprechpartner ist, wenn Vors. und Stellv. nicht present sind.
Wäre es sinnvoll und geht es, daß in der Sitzung ein neuer Vorsitzender und Stellvertreter gewählt wird, bis ich wieder da bin und kann man das dann wieder auf den Ursprung ändern?
Ein neuer Stellvertreter muß ja nicht gewählt werden, nur weil Du in Elternzeit bist, da ja beide Mandate unabhängig voneinander gewählt werden. Es würde daher ausreichen, wenn nur ein neuer Vorsitzender gewählt wird.
Wenn Du aber beabsichtigst, während der Elternzeit weiter zu arbeiten, gäb es ja nicht zwingend einen Grund, Deinen Posten als Vorsitzende aufzugeben, denn ich nehme an, das Du ja als Betriebsrat bleiben willst.
Wenn ein neuer Vorsitzender gewählt wird, kann man nicht hingehen und seinen abgegebenen Vorsitz nach der Elternzeit einfach wieder beanspruchen. Der neue Vorsitzende mag vielleicht seinen liebgewordenen Posten gar nicht mehr hergeben :-) .
Du mußt für Dich abwägen, ob Du ggf. als Vorsitzender während dem Mutterschutz pausieren möchtest und in der Elternzeit wieder im Einsatz bist, oder ob es eher Sinn bringt, Deinen Vorsitz jemandem anderen aus dem Gremium zur Verfügung zu stellen.
12.06.2006 um 18:24 Uhr
Diana, ich hoffe, dass Du als BR und vor allem als BRV neu im Amt bist!
Ein BRV stellt die Tagesordnung für die nächste Sitzung auf. Aber es war schon immer so, dass in einer Sitzung ergänzende Tagesordnungspunkte beschlossen werden können (einstimmig ist in diesem Fall unstrittig).
Wenn Du Mutter geworden bist, musst Du Deinem AG innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, ob Du den Anspruch auf Elternzeit wahrnehmen möchtest. Möchtest Du während dieser Zeit Teilzeit arbeiten, wird dieses üblicherweise vertraglich geregelt.
Und wenn sowohl der BRV als auch der stellvertr. BRV verhindert sind, kann der BR noch immer arbeiten. Es würde sich jedoch die Benennung eines weiteren BR-Mitgliedes als Vertretung der Vertretung empfehlen.
Ich halte es für sinnvoll, wenn ein BRV sich auch im Betrieb aufhält und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Inwieweit Du dieses gewährleisten kannst, kann hier keiner beurteilen.
Es spricht nichts dagegen, das BRV-Amt niederzulegen und um einen neuen BRV wählen zu können. Deswegen muss aber nicht auch Dein Stellvertreter sein Amt niederlegen, vielleicht will er gar nicht BRV sein.
Rollie war schneller ;-)
12.06.2006 um 19:25 Uhr
Danke für die super schnellen Antworten.
Also es ist jetzt bei mir so, daß ich 5 min. von der Arbeit entfernt wohne und ich schon dem Gremium mitgeteilt habe, daß ich jederzeit vorbei kommen, wenn etwas ansteht, bzw. zur Verfügung stehe.
Wir sind neu gewählt worden. Ich bin noch vom alten BR übrig geblieben, weshalb die anderen Mitglieder froh sind, wenn ich weiterhin zur Verfügung stehe.
Es waren jetzt welche auf dem 1. Seminar und haben in der BR-Sitzung mitgeteilt, daß es nicht geht, wenn ich als Vorsitzende in Elternzeit bin, weil dann niemand mehr da ist.
Jetzt haben diese Angst, daß sie nichts mehr entscheiden können, wenn ich weg bin, weil ihnen dies auf dem Seminar gesagt wurde, weil die Vorsitzende ja alles erledigt oder Stellvertreter. Fehlen beide, kann ja keine Sitzung einberufen werden, da niemand die TO oder Einladung schreiben kann.
Deshalb hier die Frage.
Wäre es dann in so einem Fall nicht schon sinnvoll, den Vorsitz abzugeben, damit das Gremium handlungsfähig bleibt?
Was soll ich jetzt also tun?
Gruß Diana
12.06.2006 um 20:23 Uhr
Diana, ohne Dir zu nahe treten zu wollen!
Du weißt doch noch überhaupt nicht, wie sich Dein Tagesablauf mit Baby gestalten wird. Die einen sind sehr pflegeleicht, andere aber auch nicht! Also mach keine Versprechungen, die Du vermutlich nicht halten kannst.
Und wenn Du bereits im BR warst, erschreckt mich Deine Unkenntnis doch ein wenig. Da ich zumindest hoffe, dass Euch eine aktuelle Kommentierung zum BetrVG zur Verfügung steht, kann ich Dir das Lesen von § 26, 29 und 30 nur dringenst an´s Herz legen.
Aber selbst wenn ihr keine Vertretung der Vertretung wählt, wird ein BR alles, aber nicht handlungsunfähig!
13.06.2006 um 09:16 Uhr
Also wer dir den Blödsinn erzählt hat, daß der BR ohne Vors. keine Sitzung machen kann, möchte ich garnicht wissen, dazu empfehle ich dir den Kommentar zum §29 BetrVG!
Der BR hat ein Selbstzusammentrittsrecht!
Ich würde an deiner Stelle auch keinesfalls das Amt niederlegen, denn wenn du aus der Elternzeit wiederkommmst, kannst du nicht mehr Vorsitzende sein siehe Kommentar zum §26 BetrVG! Ihr solltet lieber einen Stellvertreter vom Stellvertreter wählen bzw. in einer Geschäftsordnung die Reihenfolge bestimmen, wer im Falle der Verhinderung Vorsitzende/r ist.
13.06.2006 um 10:21 Uhr
"denn wenn du aus der Elternzeit wiederkommmst, kannst du nicht mehr Vorsitzende sein siehe Kommentar zum §26 BetrVG!"
Frank B., in welcher RN und in welchem Kommentar steht denn dieses geschrieben?
13.06.2006 um 12:23 Uhr
Amtsniederlegung §26 BetrVG FITTING Rn19 , DKK Rn13
Eine nicht widerrufbare Erklärung bedeutet für den Rest der Amtszeit.
13.06.2006 um 12:27 Uhr
Gleiche Verfahrensweise steht im §24 BetrVG DKK Rn8
13.06.2006 um 13:22 Uhr
Hallo, Diana, Glückwunsch zu Deiner künftigen Mutterschaft!
Vor gut 2 Jahren war ich in der gleichen Situation. Als Wichtigstes: Nur wenn Du während der Elternzeit arbeitest, hast Du ein Anrecht darauf, im Betriebsrat zu sein.
Elternzeit gilt als ruhendes Arbeitverhältnis, somit erlischt Deine Wählbarkeit, somit bist Du nicht mehr im BR. Und Du bist danach nicht automatisch wieder drin. Ich habe dieses Problem gelöst, indem ich einen befristeten Teilzeitarbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen habe. Inhalt des Vertrages war auch, daß ich nach Ende der Elternzeit wieder wie vorher arbeite.
Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht, in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten (BErzGG). Außerdem ist das sinnvoll, da dadurch immernoch mehr ins Portemonnaie kommt, als mit Erziehungsgeld.
In der Mutterschutz- Zeit giltst Du als vollwertiger Arbeitnehmer.
In "meinem" Betriebsrat wurde für die Zeit des Mutterschutz (da darfst Du nicht arbeiten) ein weiterer Stellverteter gewählt (Geschäftsordnug). Danach war ich dann teilzeitbeschäftigt mit Hauptarbeitsaufgabe Betriebsratsvorsitzende.
Mein Kind war während der Arbeitszeit bei einer Tagesmutter. Denn wer arbeitet, hat auch ein Anrecht auf Betreuung des Kindes (zumindest in Berlin). Auch nicht teurer, als ein Kindergartenplatz.
Alle waren zufrieden.
13.06.2006 um 13:28 Uhr
@timtim Während der Elternzeit muss ein Mandat für den BR natürlich NICHT ruhen! Vgl. u.a. auch BAG vom 25.05.2004
13.06.2006 um 13:36 Uhr
Das war 2004. Vor GUT 2 Jahren war es 2003!
Besserwisser!!
13.06.2006 um 13:41 Uhr
Klugscheisser gefällt mir aber auch nicht! Aber auch vor zwei Jahren musste das BR-Mandat nicht niedergelegt werden während der Elternzeit und das passive Wahlrecht war auch nicht erloschen. § 7 BetrVG...
Jetzt Du!
13.06.2006 um 14:08 Uhr
Wenn ich timtim´s Kommentar lese, zweifel ich an mir selber.
In unserem BR, Wahl war am 03.05.2006, ist eine Kollegin gewählt worden, welche in Elternzeit ist und im September wiederkommt. Sie hat auch bereits an Sitzungen teigenommen. Ist es denn rechtens?
JA!
genau wie Kölner sagt, §7 BetrVG.
14.06.2006 um 13:58 Uhr
hallo der köllner,frank b., fayence, ramses II! Ich bin bisher davon ausgegangen, daß dieses Forum zum Austausch von Erfahrungen dient. Wenn ich jetzt aber durch die verschiedenen Themen wandere und mir Eure Kommerntare und die Art, in der ihr Euch ausdrückt zu Gemüte führe, ziehe ich 2 Schlüsse.
- Es geht Euch um das letzte Wort.
- Ihr habt tatsächlich keine andere Tätigkeit, als vor der Möhre zu sitzen und Euch auszulassen. Seid Ihr 100 %-ig freigestellt? Gibt es in Eurem BR nichts anderes zu tun?
14.06.2006 um 14:09 Uhr
@timtim
Hallo,was Du da in 32981 schreibst stimmt einfach nicht.Inder Elternzeit bist du weiterhin im BR.Die Wählbarkeit erlischt doch nicht dadurch,nur weil das Arbeitsverhältnis ruht.
14.06.2006 um 14:35 Uhr
@timtim Ich zeige mich verwundert, weil...
- Du mich, als Kölner, völlig falsch schreibst 1a. Ich bin Klugscheisser, Besserwisser - sonst noch?
- Du unseren Ramses II falsch schreibst 2a. Ihn an den Pranger zu stellen versuchst, obwohl er doch überhaupt nicht in diesem fred dabei ist
- Du Deine falsche Aussage, Deinen damit verbundenen Unmut auf andere zu projizieren versuchst
- Du davon ausgehst, dass ich freigestellter BR bin...
Schön ist, dass Du Dir zudem Gedanken über mein Dasein machst - ist das nicht ein wenig oberflächlich? Was machtest Du, wenn ich Dir mitteilen würde, dass ich ein schweres körperliches Gebrechen habe, auf die "Möhre" angewiesen bin und leider keine Kontakte nach aussen habe? Ich könnte halt wirklich sehr einsam sein und mich in diesem Forum einfach zu Hause fühlen. Vielleicht bin ich deswegen hier, um mir von Dir eine Form der Aufmerksamkeit abzuholen, wie ich Sie in der wirklichen Welt nicht erhalte: Ablehnung!
Ich interpretiere jetzt auch mal: Und Du bist Mutter!?
Jetzt Du!
14.06.2006 um 14:40 Uhr
Nein! Den gefallen tu ich Dir nicht.
14.06.2006 um 14:46 Uhr
@timtim Komm schon, lass mich/uns an Deinem bisher so eindrucksvoll bewiesenen erzieherischen Wissen und Können partizipieren...
15.06.2006 um 11:19 Uhr
Genau das ist der Grund. Euch, in diesem Falle Dir, geht es nur um Schlagabtausch. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das für Diana hilfreich ist. Wie schon erwähnt bin ich Als Neueinsteiger davon ausgegangen, daß in diesem Forum Betriebsräte miteinander diskutieren und den Fragenden Lösungswege aufzeigen. Ich finde den Ton hier von oben herab und arrogant. Und wie man an der letzten Antwort gut erkennen kann, beleidigend. Ich habe eine andere Auffassung von der Art mitmenschlicher Kommunikation. Dazu gehört vor allem Achtung. Und, ja auch andere Menschen können einen Erfahrungsschatz haben. Der ist immer anders als der Eigene. Ich halte es für sinnvoll, diesen zu nutzen.
Zum Thema Erziehung: Wusstest Du schon: Kinder sind keine mechanischen Puppen, denen man befehlen kann. Es handelt sich hierbei tatsächlich um Menschen. Kleine zwar, aber doch ganz vollständig. Mit eigenem Kopf! Man glaubt es kaum. Der einzige Weg, bei einem Kind etwas zu erreichen, ist die Kommunikation. Am besten geht es sogar mit sachlichem Ton und Inhalt. Ein Erfahrungswert. Auf Nimmerwiedersehn!!
15.06.2006 um 11:38 Uhr
Schade! Du hast es nicht verstanden. Du wolltest es nicht verstehen!
Ganz ehrlich: Ich wünsche Dir, dass Du mit Deinen Erfahrungswerten nicht scheiterst! Auch nicht im Privaten.
Und Tschüss!
15.06.2006 um 13:08 Uhr
timtim,
schon Deinen ersten Beitrag fand ich persönlich einfach klasse!
Diana weiß jetzt zumindest, dass es sinnvoll ist, eine befristeten Teilzeitvertrag abzuschliessen, "da dadurch immernoch mehr ins Portemonnaie kommt, als mit Erziehungsgeld".
Auch ist sie jetzt darüber informiert, dass sie, wenn sie arbeitet, ein "Anrecht auf Betreuung des Kindes (zumindest in Berlin)" hat. Und das Tagesmütter in Berlin nicht viel mehr als ein Kindergartenplatz kosten.
DEIN -rechtlich nicht existentes- Problem in Bezug auf die Wählbarkeit, hast Du ja durch "Arbeiten" lösen können.
Und dann kommen Antworten, die Deine Aussagen revidieren und vor allem auch belegbar sind!
Was tut eine kluge Frau in diesem Fall? Sie macht Nebenschauplätze auf! Hätte ich auch getan. Dafür möchte ich Dir recht herzlich danken! Entspricht zu 100% meiner Vorstellung einer konstruktiven Auseinandersetzung in diesem Forum.
Nachruf! Vielen Dank dafür, dass timtim ein kurzzeitiges Gastspiel in diesem Forum gegeben hat. Vielen Dank dafür, dass sie sich die Mühe gemacht hat, einige Beiträge nach ihrer Sinnhaftigkeit beurteilen zu wollen. Vielen Dank dafür, dass sie sich bemüssigt gefühlt hat, unsere Intention, unseren Zeiteinsatz hinterfragen zu wollen. Vielen Dank dafür, dass sie uns ihre Erfahrungen bzgl. Ziellerreichung über den Weg der mitmenschlichen Kommunikation aufgezeigt hat.
Sie wird uns fehlen!
15.06.2006 um 13:12 Uhr
@Fayence Wahr gesprochen! @timtim r.i.p.
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