Ich brauche ganz dringend Hilfe.

Und zwar bin ich BR-Vorsitzende und Schwanger. Jetzt die Fagen, die aufgetreten sind:

Wenn eine Tagesordnung zu ändern ist, dann kann das nur der Vorsitzende tun. Stimmt das? Macht das dann nicht der Stellvertreter?

Wenn ich jetzt in Elternzeit bin und trotzdem bei meinem AG arbeiten möchte, ist dann ein Vertrag dazu nötig?

Was ist,wenn ich in Elternzeit bin und der stell. Vorsitzende im Urlaub oder krank? Dann kann der BR nichts tun, oder?

Wäre es sinnvoll und geht es, daß in der Sitzung ein neuer Vorsitzender und Stellvertreter gewählt wird, bis ich wieder da bin und kann man das dann wieder auf den Ursprung ändern?

Danke für schnelle Antwort.

Gruß
Diana