Erstellt am 12.06.2006 um 10:43 Uhr von Fayence
Die im §622 Abs.2 beschriebenen Kündigungsfristen sind Mindestfristen, die nicht unterschritten werden dürfen (Ausnahmen siehe Abs.5). Und die aktuell geltende 1-Monats- Frist ist bei jetzigem Zugang der Kündigung gewahrt.
Erstellt am 12.06.2006 um 10:45 Uhr von jpsonics
Grüß´ dich!
Ich bin nun ja nicht so der §§-Reiter. Aber im Endeffekt ist es doch egal wie lange vorher gekündigt wird.
Bei mir im Vertrag steht z.B. "... gilt eine Kündigungsfrist von mind. 6 Wochen zum Monatsende."
d.h. wenn ich heute schon weiss, dass ich in 12 Wochen nicht mehr hier arbeiten will, dann könnte ich auch sofort kündigen mit wirkung in 12 Wochen.
Andererseits wäre es doch für den gekündigten AN auch besser wenn er es frühzeitig weiss. So kann er sich frühzeitig schon nach was anderem umschauen.
Aber wie schon geschrieben, Bin kein §§-Reiter. Vielleicht sehen das irgendwelche Gesetze anders.
Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.
Erstellt am 12.06.2006 um 11:02 Uhr von Ramses II
Hier in diesem Falle dürfte das völlig unproblematisch sein.
Der AG läuft natürlich Gefahr dass der AN, falls er sehr schnell etwas Neues findet, seinerseits mit kürzerer Frist kündigt.
Probleme machen in solchen Fällen die Gerichte emiens Wissens nur dann, wenn damit das Kündigungsschutzgesetz unterlaufen werden soll. Also z.B. wenn im 6ten Monat mit 6 monatiger Frist gekündigt wird.
Erstellt am 12.06.2006 um 11:02 Uhr von diefragende
@ Fayence
danke für sie schnelle antwort. ich muss nochmal nachfragen: wenn die kündigung im juni dem arbeitnehmer zugeht, diese erst aber zu ende august wirksam wird, beträgt die kündigungsfrist doch 2 monate???
wie ist es mit der dauer des beschäftigungsverhältnisses? es wären anfang august 5 jahre? geht die kündigung im juni zu, beträgt die kündigungsfrist 1 monat oder zählt der kündigungszeitraum mit?
danke
Erstellt am 12.06.2006 um 12:32 Uhr von Rollie
Es spielt doch eigentlich gar keine Rolle. Wenn der AG auf Ende August kündigen will, müßte er es ja ohne hin spätestens Ende Juli machen. Zu der Zeit wäre der AN ja noch nicht 5 Jahre im Betrieb. Daher kann der AG ja die Kündigung auch schon im Juni aussprechen auf Ende August.