W.A.F. LogoSeminare

Überstunden durch Betriebsratsarbeit. Ist Auszahlung möglich?

S
Smoker1
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe durch meine Betriebsratsarbeit an verschiedenen Standorten immer sehr viel Überstunden. Normalerweise ist es unserem AG lieber, wenn sie ausbezahlt werden können. Gilt das auch für meine Überstunden durch den Betriebsrat? Oder muß ich dafür Freizeitausgleich nehmen?

Danke im voraus.

3.697014

Community-Antworten (14)

P
paolo

10.06.2006 um 03:28 Uhr

Das kannst du selbst entscheiden ob ausbezahlt oder abzubummeln !!! Da es bei Euch ja scheinbar auch zum auszahlen kommt. BR - Stunden über Arbeitszeit hinaus sind immer Überstunden !!!

K
Kölner

10.06.2006 um 09:01 Uhr

@paolo Die BR-Arbeit ist in den seltensten Fällen überstundenfähig. M.E. kann BR-Arbeit gar nicht zu Überstunden führen!

@Smoker1 Mir drängt sich das Gefühl auf, dass Du täglich mehr arbeitest, als tarifvertraglich/arbeitsvertraglich vorgesehen und demnach sinnvoll und notwendig ist.

S
Smoker1

10.06.2006 um 09:09 Uhr

Vielleicht noch zum Hintergrund. Die offiziellen BR Sitzungen dauern oft schon 10 Stunden und dam wir Niederlassungen in verschiedenen Standorten haben, gibt es zusätzlich auch noch Anreisen bis zu 4 Stunden. Maximal 2,5 Überstunden darf ich mir anrechnen. Und so füllt sich mein Zeitkonto ganz schön an.

K
Kölner

10.06.2006 um 09:22 Uhr

Wenn sich schon ein BR nicht an Gesetze hält...

S
Smoker1

10.06.2006 um 09:25 Uhr

@Kölner

Bitte Erklärung. Ich bin neu im Betriebsrat.

K
Kölner

10.06.2006 um 09:29 Uhr

Effektiv können solche Sitzungen nicht sein. Davon abgesehen, kann man auch als BR laut Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten.

Frage: Wie oft tagt denn ein solcher BR?

S
Smoker1

10.06.2006 um 12:04 Uhr

Ach so. Die halbe Stunde mehr ist eine Betriebsvereinbarung, soweit ich weiß. Muß ich nachfragen. Wir tagen alle 14 Tage, manchmal auch noch zwischendurch. Im Unternehmen finden große Veränderungen statt und die Tagesordnung ist immer proppe voll. Glaube schon, daß wir nicht uneffektiv arbeiten.

F
Fayence

10.06.2006 um 12:19 Uhr

Smoker!, wäre es dann nicht sinnvoller, über eine mehrtägige BR-Sitzung nachzudenken?

Erfahrungsgemäss ist es der Abarbeitung von großen Themen nicht zuträglich, wenn diese immer wieder durch längere Pausen unterbrochen werden. Zumal nicht gewährleistet ist, dass immer alle BR-KollegInnen mit gleichem Kenntnisstand an Bord sind.

S
Smoker1

10.06.2006 um 12:24 Uhr

ja, wenn es zuviel ist, dann tagen wir auch 2 Tage.

R
Rollie

10.06.2006 um 17:38 Uhr

Ach so. Die halbe Stunde mehr ist eine Betriebsvereinbarung

Interessant, das Arbeitszeitgesetz einfach mittels BV auszuhebeln :-)

H
Heini

11.06.2006 um 00:26 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz ist nicht anzuwenden für Betriebsratsmitglieder in Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit.

K
Kölner

11.06.2006 um 00:32 Uhr

@Heini Was ist denn das für eine Aussage? So eine Aussage darf einfach nicht fallen.

H
Heini

11.06.2006 um 01:25 Uhr

Würde hier nicht so schnell aus der Hüfte schießen,Kölner. War auch der gleichen Meinung, musste mich leider eines besseren belehren lassen. Wenn für Smoker1 die Frage von Bedeutung ist, sollte er einen erfahrenen Fachanwalt aufsuchen.

K
Kölner

11.06.2006 um 01:32 Uhr

Dann belehre mich bitte! Und nenne die Quelle Deiner Lehre.

Ihre Antwort