Erstellt am 10.06.2006 um 01:28 Uhr von paolo
Das kannst du selbst entscheiden ob ausbezahlt oder abzubummeln !!! Da es bei Euch ja scheinbar auch zum auszahlen kommt.
BR - Stunden über Arbeitszeit hinaus sind immer Überstunden !!!
Erstellt am 10.06.2006 um 07:01 Uhr von Kölner
@paolo
Die BR-Arbeit ist in den seltensten Fällen überstundenfähig. M.E. kann BR-Arbeit gar nicht zu Überstunden führen!
@Smoker1
Mir drängt sich das Gefühl auf, dass Du täglich mehr arbeitest, als tarifvertraglich/arbeitsvertraglich vorgesehen und demnach sinnvoll und notwendig ist.
Erstellt am 10.06.2006 um 07:09 Uhr von Smoker1
Vielleicht noch zum Hintergrund. Die offiziellen BR Sitzungen dauern oft schon 10 Stunden und dam wir Niederlassungen in verschiedenen Standorten haben, gibt es zusätzlich auch noch Anreisen bis zu 4 Stunden. Maximal 2,5 Überstunden darf ich mir anrechnen. Und so füllt sich mein Zeitkonto ganz schön an.
Erstellt am 10.06.2006 um 07:22 Uhr von Kölner
Wenn sich schon ein BR nicht an Gesetze hält...
Erstellt am 10.06.2006 um 07:25 Uhr von Smoker1
@Kölner
Bitte Erklärung. Ich bin neu im Betriebsrat.
Erstellt am 10.06.2006 um 07:29 Uhr von Kölner
Effektiv können solche Sitzungen nicht sein.
Davon abgesehen, kann man auch als BR laut Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten.
Frage:
Wie oft tagt denn ein solcher BR?
Erstellt am 10.06.2006 um 10:04 Uhr von Smoker1
Ach so. Die halbe Stunde mehr ist eine Betriebsvereinbarung, soweit ich weiß. Muß ich nachfragen.
Wir tagen alle 14 Tage, manchmal auch noch zwischendurch.
Im Unternehmen finden große Veränderungen statt und die Tagesordnung ist immer proppe voll. Glaube schon, daß wir nicht uneffektiv arbeiten.
Erstellt am 10.06.2006 um 10:19 Uhr von Fayence
Smoker!,
wäre es dann nicht sinnvoller, über eine mehrtägige BR-Sitzung nachzudenken?
Erfahrungsgemäss ist es der Abarbeitung von großen Themen nicht zuträglich, wenn diese immer wieder durch längere Pausen unterbrochen werden. Zumal nicht gewährleistet ist, dass immer alle BR-KollegInnen mit gleichem Kenntnisstand an Bord sind.
Erstellt am 10.06.2006 um 10:24 Uhr von Smoker1
ja, wenn es zuviel ist, dann tagen wir auch 2 Tage.
Erstellt am 10.06.2006 um 15:38 Uhr von Rollie
>> Ach so. Die halbe Stunde mehr ist eine Betriebsvereinbarung
Interessant, das Arbeitszeitgesetz einfach mittels BV auszuhebeln :-)
Erstellt am 10.06.2006 um 22:26 Uhr von Heini
Das Arbeitszeitgesetz ist nicht anzuwenden für Betriebsratsmitglieder in Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit.
Erstellt am 10.06.2006 um 22:32 Uhr von Kölner
@Heini
Was ist denn das für eine Aussage?
So eine Aussage darf einfach nicht fallen.
Erstellt am 10.06.2006 um 23:25 Uhr von Heini
Würde hier nicht so schnell aus der Hüfte schießen,Kölner.
War auch der gleichen Meinung, musste mich leider eines besseren belehren lassen.
Wenn für Smoker1 die Frage von Bedeutung ist, sollte er einen erfahrenen Fachanwalt aufsuchen.
Erstellt am 10.06.2006 um 23:32 Uhr von Kölner
Dann belehre mich bitte! Und nenne die Quelle Deiner Lehre.