Überstunden durch Betriebsratsarbeit. Ist Auszahlung möglich?
Ich habe durch meine Betriebsratsarbeit an verschiedenen Standorten immer sehr viel Überstunden. Normalerweise ist es unserem AG lieber, wenn sie ausbezahlt werden können. Gilt das auch für meine Überstunden durch den Betriebsrat? Oder muß ich dafür Freizeitausgleich nehmen?
Danke im voraus.
Community-Antworten (14)
10.06.2006 um 03:28 Uhr
Das kannst du selbst entscheiden ob ausbezahlt oder abzubummeln !!! Da es bei Euch ja scheinbar auch zum auszahlen kommt. BR - Stunden über Arbeitszeit hinaus sind immer Überstunden !!!
10.06.2006 um 09:01 Uhr
@paolo Die BR-Arbeit ist in den seltensten Fällen überstundenfähig. M.E. kann BR-Arbeit gar nicht zu Überstunden führen!
@Smoker1 Mir drängt sich das Gefühl auf, dass Du täglich mehr arbeitest, als tarifvertraglich/arbeitsvertraglich vorgesehen und demnach sinnvoll und notwendig ist.
10.06.2006 um 09:09 Uhr
Vielleicht noch zum Hintergrund. Die offiziellen BR Sitzungen dauern oft schon 10 Stunden und dam wir Niederlassungen in verschiedenen Standorten haben, gibt es zusätzlich auch noch Anreisen bis zu 4 Stunden. Maximal 2,5 Überstunden darf ich mir anrechnen. Und so füllt sich mein Zeitkonto ganz schön an.
10.06.2006 um 09:22 Uhr
Wenn sich schon ein BR nicht an Gesetze hält...
10.06.2006 um 09:25 Uhr
@Kölner
Bitte Erklärung. Ich bin neu im Betriebsrat.
10.06.2006 um 09:29 Uhr
Effektiv können solche Sitzungen nicht sein. Davon abgesehen, kann man auch als BR laut Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten.
Frage: Wie oft tagt denn ein solcher BR?
10.06.2006 um 12:04 Uhr
Ach so. Die halbe Stunde mehr ist eine Betriebsvereinbarung, soweit ich weiß. Muß ich nachfragen. Wir tagen alle 14 Tage, manchmal auch noch zwischendurch. Im Unternehmen finden große Veränderungen statt und die Tagesordnung ist immer proppe voll. Glaube schon, daß wir nicht uneffektiv arbeiten.
10.06.2006 um 12:19 Uhr
Smoker!, wäre es dann nicht sinnvoller, über eine mehrtägige BR-Sitzung nachzudenken?
Erfahrungsgemäss ist es der Abarbeitung von großen Themen nicht zuträglich, wenn diese immer wieder durch längere Pausen unterbrochen werden. Zumal nicht gewährleistet ist, dass immer alle BR-KollegInnen mit gleichem Kenntnisstand an Bord sind.
10.06.2006 um 12:24 Uhr
ja, wenn es zuviel ist, dann tagen wir auch 2 Tage.
10.06.2006 um 17:38 Uhr
Ach so. Die halbe Stunde mehr ist eine Betriebsvereinbarung
Interessant, das Arbeitszeitgesetz einfach mittels BV auszuhebeln :-)
11.06.2006 um 00:26 Uhr
Das Arbeitszeitgesetz ist nicht anzuwenden für Betriebsratsmitglieder in Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit.
11.06.2006 um 00:32 Uhr
@Heini Was ist denn das für eine Aussage? So eine Aussage darf einfach nicht fallen.
11.06.2006 um 01:25 Uhr
Würde hier nicht so schnell aus der Hüfte schießen,Kölner. War auch der gleichen Meinung, musste mich leider eines besseren belehren lassen. Wenn für Smoker1 die Frage von Bedeutung ist, sollte er einen erfahrenen Fachanwalt aufsuchen.
11.06.2006 um 01:32 Uhr
Dann belehre mich bitte! Und nenne die Quelle Deiner Lehre.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Wie lange darf die Auszählung vertagt werden?
ÄlterHallo, bitte helft mir weiter! Morgen ist bei uns BR-Wahl (wir sind nur eine kleine Niederlassung und wählen erstmals einen (1er)BR). Wir haben wider Erwarten nun doch einen Briefwähler und können dah
Überstunden Betriebsratsarbeit
ÄlterHallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung