Erstellt am 10.06.2006 um 08:05 Uhr von Z.Ickig
"Er hat keinen Arbeitsvertrag das, dass ausscheiden mit 65 erzwingt"
=> Selbst wenn er den hätte...., das würde nicht unbedingt etwas ändern. Zu dieser Frage gibt es ein interessantes Urteil:
70-jähriger klagt erfolgreich gegen Zwangsruhestand
Während Politiker noch um die Rente mit 67 streiten, hat ein bereits 70 Jahre alter Autoverkäufer seine unbefristete Weiterbeschäftigung gerichtlich "durchgeboxt".
Der 70-Jährige Arbeitnehmer hatte vor elf Jahren den Arbeitgeber gewechselt. Auch als das Rentenalter erreicht war, sollte er bleiben. Dann aber kam aus der Zentrale des Autoherstellers die Aufforderung, das Verkaufsteam zu verjüngen. Sein Arbeitgeber wollte ihn in den Ruhestand entlassen, aber der 70-Jährige weigerte sich. Daraufhin erhielt er die betriebsbedingte Kündigung.
Wegen des hohen Lebensalters des Mannes und seiner Betriebszugehörigkeit von elf Jahren bewertete das Gericht die Kündigung als unwirksam.
Im Arbeitsrecht gibt es keine generelle Vorschrift für das Ausscheiden der Beschäftigten mit 65 Jahren. Das Gericht bewertete daher allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und gegebenenfalls Schwerbehinderung.
ArbG Paderborn, Urt. v. 23.03.2006 - 3 CA 1947/05
dpa v. 24.03.2006
"Wir sind nun alle der Aufassung das er gehen muss"
=> Wer ist "wir alle"?
Etwa der restliche Betriebsrat?
Das fände ich dann schon reichlich seltsam.
Ihr könnt natürlich diese Auffassung vertreten. Dabei wird es aber auch bleiben, denn ob und wann dieses Beschäftigungsverhältnis beendet wird, ist ausschließlich eine Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
"Unser BR-Vorsitzende hat sein Rentenalter schon lange erreicht (69 1/2) ist nun nochmals in den BR gewählt worden. "
=> Na bitte. Das spiegelt den Willen des Wahlvolkes wieder.
Und das hat man zu respektieren. Demokratie kann manchmal ganz schön anstrengend sein!
Erstellt am 10.06.2006 um 08:14 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
§ 80 Abs. 1 Nr. 6
"Fördern" heisst es doch dort auch und nicht "verhindern"...
@paolo
Habt dennoch Hoffnung (Vorsicht, zynisch!):
"Von BR's, die sich für unentbehrlich halten, sind die Friedhöfe voll!"
Erstellt am 10.06.2006 um 09:59 Uhr von Fayence
@ paolo
Viel wichtiger wäre es doch, die Thronfolge geregelt zu haben.
Der oder die potentielle NachfolgerIn sollte beizeiten in das Zeremoniell "Umgang und Benehmen beim AG" eingeführt sein.
Extrem wichtig: Persönliche Vorlieben und Gewohnheiten der AG-Vertreter. Wer trinkt seinen Kaffee/Tee wann und wie. Auch die Namen der Golfpartner sind nicht ganz unwichtig.
Also, zapft sie an... die Quelle des Wissens!
Und er scheint ja selbst vom Gremium als BRV wiedergewählt worden zu sein! Mehr muss man dazu wahrscheinlich nicht sagen.
Erstellt am 10.06.2006 um 15:35 Uhr von Rollie
Das ist echt der Hit :-))
"Wir sind nun alle der Aufassung das er gehen muss. Aber er will nicht. Was kann man tun ?"
Aber trotzdem haben ihn genügend Leute gewählt, das er in den Betriebsrat einziehen konnte, obwohgl doch alle wollten, das er in Rente geht.
Das Gremium wählt ihn zudem als Vorsitzenden, was den Schluß zuläßt, das sich die Mehrheit dafür entschieden hat.
Wer in Gottes Namen ist also "alle" ?? :-)))
Erstellt am 10.06.2006 um 19:01 Uhr von McLeod
Hm, wieso läuft diese Diskussion denn jetzt in die Richtung "Der BR will ältere Arbeitnehmer rauswerfen"? Ist es nicht in der Tat unerfreulich, dass jemand, der einen Rentenanspruch hat, einen Arbeitsplatz besetzt hält, während andere betriebsbedingt gekündigt werden, die dann ohne Job dastehen? Das war doch wohl der springende Punkt in der Anfrage.
"Was kann man tun ?"
Vermutlich nichts, so isses halt.
McLeod
Erstellt am 10.06.2006 um 20:04 Uhr von Kölner
@McLeod
Freue Dich, wenn Du älter wirst!
Aber stimmt, ein Highlander wird nicht älter und stirbt nicht!
Er wird als echter Highlander allerdings auch MacLeod geschrieben!