Wir haben einen neu gewählten Betriebsrat. Keines der 9 gewählten Mitglieder hat bisher BR-Arbeit geleistet und der Vorsitzende macht es sich etwas einfach. Er hat zur Sitzung eingeladen, zwei der gewählten Mitglieder sind verhindert (Urlaub). Da es ihm zu umständlich ist, Ersatzmitglieder einzuladen, Begründung "Die könnten ja immer dagegen stimmen, weil sie wegen Nichtwahl frustriert sind", will er den Termin verschieben. Kann er das einfach so? Es geht in der Sitzung u.a. um die Ausschußwahl.
Nach §29 BetrVG muss er doch in dem Fall die Ersatzmitglieder einladen.