Erstellt am 16.07.2008 um 10:10 Uhr von Werner
Moin 08/15,
solange keine Fristen §§ 99, 102,103 usw einzuhalten sind; oder die Konstituierung anliegt; oder es in der GO feste Sitzungstermine gibt; kann eine Sitzung verschoben werden.
Erstellt am 16.07.2008 um 10:22 Uhr von klinik
@08/15,
deine frage war kann er einfach so Sitzungen verschieben zu denen er geladen hat?-NEIN.
Wenn der BRV einlädt, hat er die Sitzung auch durchzuführen. Stellt er fest dass einzelne BRM nicht an der Sitzung teilnehmen können- die Verhinderungsgründe sind klar benannt- hat er die Ersatzmitglieder analog der letzten Wahlunterlagen einzuladen. Kommt er damit auch nicht weiter und der BR ist nicht beschlussfähig nach dem Ausschöpfen aller Ersatzmitglieder kann er die Sitzung bis zum schnellstmöglichen Sitzungstermin vertagen.
Die Frage die sich mir eröffnet ist, seit ihr Euch sicher in eurer Wahl des BRV oder gab es keinen anderen der es machen wollte? Lasst euch schnellstmöglich schulen. BetrVG I+II. Wenn Ihr gewerkschaftlich vertreten seit, holt Euch bei denen Hilfe und Tipps. Nehmt Kontakt zu Betriebsräten in eurer näheren Umgebung auf, erkundigt Euch über die grundlegenden sachen der BR-Arbeit. und wie gesagt schulen, schulen, schulen.
Es ist kein Meister vom Himmel gefallen, aber seit Euch der Verantwortung bewusst die Ihr mit Eurem Mandat übernommen habt.
Erstellt am 16.07.2008 um 13:04 Uhr von 08/15
Zwei Antworten, zwei unterschiedliche Aussagen. Mal sehen was noch kommt.
@ Werner: Ich glaube nicht, dass der BR schon eine GO hat. Ist die den zwingend vorgeschrieben? Wenn ja, wo steht das? In § 36 BetrVG sehe ich keinen Zwang zur GO.
@Klinik: Ich weiß nicht, wie es zu der Wahl des BRV kam, denn ich bin nur Ersatzmitglied, war bei der konstituierenden Sitzung nicht dabei. Das Wort Arbeit hat unser BRV jedenfalls nicht erfunden.
Ich fürchte, dass sich einige der Damen und Herren nicht der übernommenen Verantwortung bewußt sind und in erster Linie an "Freistellung von der Arbeit" und "Kündigungsschutz" denken. Ich sehe in BR-Arbeit in erster Linie die Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und BR zum Wohle der Mitarbeiter und zum Fortbestand des Unternehmens. Aber jeder sieht's halt anders.
Wenn die Sitzungen nicht verschoben werden können und Ersatzmitglieder geladen werden müssen, habe ich vielleicht doch noch die Chance, ab und an etwas zu bewegen.
Erstellt am 16.07.2008 um 13:12 Uhr von uhu
@08/15
wurde zur BR Sitzung eingeladen und dann stellt sich heraus, dass BRM verhindert sind, muß EBRM nach Vorschrift geladen werden;
wurde nicht konkret eingeladen, sondern der Termin für die BR Sitzung "mal so anvisiert" und festgestellt, dass dann BRM nicht da sein würden, kann der BRV die Sitzung zu einem anderen Termin einladen; aus diesem und anderen Gründen wäre eine GO für den BR sinnvoll;
Erstellt am 16.07.2008 um 19:42 Uhr von peters
08/15,
wie stellt sich euer BRV denn eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" mit den Ersatzmitgliedern vor? Gibt es denn einen Grund, dass er sie von Beginn an zu frustrierten Quertreibern abstempelt? Kann er denn überhaupt unter diesen Umständen eine loyale Mitarbeit von ihnen erwarten, wenn er selbst gleich Misstrauen hegt?
Abgesehen von der rechtlichen Seite - Verschieben einer BR-Sitzung - kann er sich mit dieser Aktion die Glaubwürdigkeit bei seinen Ersatzmitgliedern verscherzen.
Vielleicht hat er Bedenken, dass ein BR-Mitglied wegen Abwesenheit bei dieser Sitzung nicht in einen Ausschuss gewählt wird. Das hätte er sich aber vorher überlegen müssen, bevor er zur Sitzung einlädt und die Tagesordnung erstellt.
Mit einer vorherigen Terminabfrage bei den 9 BRM hätte er sicher einen anderen Termin finden können.