Erstellt am 12.07.2018 um 23:21 Uhr von celestro
auf so eine allgemeine Frage wirst Du natürlich auch nur eine allgemeine Antwort bekommen. Und die kann nur lauten ... klar könnt Ihr Sie einfach durchführen, aber dann habt Ihr ein höheres Risiko, daß Euch die Sache um die Ohren fliegt.
Erstellt am 13.07.2018 um 07:54 Uhr von kratzbürste
Der AG kann dem BR nicht einfach etwas verbieten. Er muss dann schon zum Arbeitsgericht.
Besser ihr einigt euch im Zuge der guten Zusammenarbeit. Oder ihr lasst die Umfrage einfach sein. Wenn ihr wissen wollt, was die Kollegen denken -fragt sie in persönlichen Gesprächen.
Erstellt am 13.07.2018 um 08:46 Uhr von PANHEAD
Wir haben unseren Mitarbeiterfragebogen der Geschäftsleitung vorgelegt. Es kamen ein paar Einwände, die wir teilweise geändert haben. Danach haben wir die Fragebögen verteilt und auf unserer Betriebsversammlung ausgewertet.