Erstellt am 12.07.2018 um 14:45 Uhr von Challenger
Zitat : Hat der Kollege Anspruch auf eine dauerhafte Versetzung?
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1. Wurde der BR denn damals an der Versetzung nach §99 BetrVG beteiligt ?
2. Wenn ja; sollte die Versetzung nur vorübergehend erfolgen, d.h. nur innerhalb eines zeitlich festgelegten Zeitraums ?
Erstellt am 12.07.2018 um 14:47 Uhr von moreno
Ist der Betriebsrat zu dieser Versetzung gehört worden? Einen Anspruch auf einen dauerhafte Versetzung gibt es nur wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde.
Erstellt am 12.07.2018 um 16:56 Uhr von kratzbürste
Konkludentes Handeln .......
Erstellt am 13.07.2018 um 11:03 Uhr von Challenger
Zitat : Hat der Kollege Anspruch auf eine dauerhafte Versetzung?
Wenn Du mir meine Fragen beantworten würdest, könnte ich Dir eine passende Antwort geben.
Erstellt am 13.07.2018 um 13:10 Uhr von Andi253
@ Challenger
Wir haben mit dem AG eine mündliche Absprache, die bei Bedarf einen Kostenstellenwechsel (genau genommen eine Versetzung in einen anderen Bereich) zulässt. Meist ist dies Tage- oder gar nur Stundenweise. In der Logistik ist mal in dem einen Bereich, mal in einem anderen Bereich mehr zu tun. Dies dann auch kurzfristig. Wenn wir bei jeden Kostenstellenwechsel mitbestimmen würden, kämen wir als BR nicht mehr aus dem Büro. Dass es eigentlich so sein sollte, ist uns bewusst. Daher auch die Absprache mit dem AG. Dieses Procedere läuft in der Praxis auch ganz gut. Nun trat der besagte Kollege mit der Frage an mich heran, ob er einen Anspruch auf dauerhafte Versetzung hätte. Ihm macht die jetzige Arbeit mittlerweile mehr Spaß, als seine eigentliche. Da ich mir unsicher bin habe ich mal euch alle gefragt.
Erstellt am 13.07.2018 um 14:20 Uhr von paula
ohne Kenntnis ob wir hier ein Versetzung im Sinne von § 95 BetrVG haben und ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages des Kollegen kann man das nicht beurteilen