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Anspruch auf Versetzung

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Andi253
Jul 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde,

wir haben einen Kollegen, der stammäßig einer Kostenstelle zugeordnet ist. Nun ist er seit geraumer Zeit (nachweislich Dez. 2017) in einer anderen Kostenstelle mit völlig anderen Aufgaben tätig. Dies Arbeit macht ihm auch viel Spass. Seine eigentliche Arbeit macht er nur noch selten aushilfseise. Hat der Kollege Anspruch auf eine dauerhafte Versetzung? So ohne weiteres wird die Leitung nicht zustimmen, da er als BR Mitglied in der Leitung nicht gerade "beliebt" ist.

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Community-Antworten (6)

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Challenger

12.07.2018 um 16:45 Uhr

Zitat : Hat der Kollege Anspruch auf eine dauerhafte Versetzung?

  1. Wurde der BR denn damals an der Versetzung nach §99 BetrVG beteiligt ?
  2. Wenn ja; sollte die Versetzung nur vorübergehend erfolgen, d.h. nur innerhalb eines zeitlich festgelegten Zeitraums ?
M
Moreno

12.07.2018 um 16:47 Uhr

Ist der Betriebsrat zu dieser Versetzung gehört worden? Einen Anspruch auf einen dauerhafte Versetzung gibt es nur wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

K
kratzbürste

12.07.2018 um 18:56 Uhr

Konkludentes Handeln .......

C
Challenger

13.07.2018 um 13:03 Uhr

Zitat : Hat der Kollege Anspruch auf eine dauerhafte Versetzung?

Wenn Du mir meine Fragen beantworten würdest, könnte ich Dir eine passende Antwort geben.

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Andi253

13.07.2018 um 15:10 Uhr

@ Challenger

Wir haben mit dem AG eine mündliche Absprache, die bei Bedarf einen Kostenstellenwechsel (genau genommen eine Versetzung in einen anderen Bereich) zulässt. Meist ist dies Tage- oder gar nur Stundenweise. In der Logistik ist mal in dem einen Bereich, mal in einem anderen Bereich mehr zu tun. Dies dann auch kurzfristig. Wenn wir bei jeden Kostenstellenwechsel mitbestimmen würden, kämen wir als BR nicht mehr aus dem Büro. Dass es eigentlich so sein sollte, ist uns bewusst. Daher auch die Absprache mit dem AG. Dieses Procedere läuft in der Praxis auch ganz gut. Nun trat der besagte Kollege mit der Frage an mich heran, ob er einen Anspruch auf dauerhafte Versetzung hätte. Ihm macht die jetzige Arbeit mittlerweile mehr Spaß, als seine eigentliche. Da ich mir unsicher bin habe ich mal euch alle gefragt.

P
paula

13.07.2018 um 16:20 Uhr

ohne Kenntnis ob wir hier ein Versetzung im Sinne von § 95 BetrVG haben und ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages des Kollegen kann man das nicht beurteilen

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