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Mitarbeiter in Haft - bleibt Arbeitsvertrag bestehen ?

T
tk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Frage: Was passiert wenn ein Mitarbeiter jemanden umbringt und in den Knast muss? Bleibt der Arbeitsplatz bestehen, bis er wieder aus dem Knast kommt oder folgt die Kündigung, da er seinen arbeitsrechtlichen Aufgaben nicht nachkommt?

Wir haben eine Riesendiskussion, bitte helft uns!

2.592010

Community-Antworten (10)

P
p.g.

07.06.2006 um 14:28 Uhr

Ich weiß auch nicht genau. Aber ich denke, dass es kaum einen AG gibt der den Platz 20 Jahre oder länger freihält.

S
stinker

07.06.2006 um 14:36 Uhr

In diesem Fall könnten eventuell Gründe vorliegen die einer personenbedingten Kündigung rechtfertigen könnten.

Hat er den GF umgelegt?

RI
Ramses II

07.06.2006 um 14:44 Uhr

"In diesem Fall könnten eventuell Gründe vorliegen die einer personenbedingten Kündigung rechtfertigen könnten.

Hat er den GF umgelegt?"

Das wäre dann aber eine verhaltens- oder möglicherweise auch betriebsbedingte Kündigung.

Wenn die Haft deutlich länger ist als der Urlaubsanspruch wird in der Regel eine personenbedingte Kündigung zulässig sein.

Gegenfrage: Könnte die Vertretung mit einem auf 30 Jahre befristeten Vertrag eingestellt werden?

A
Angi1

07.06.2006 um 14:47 Uhr

Hallo tk,

ich würde hier § 324 BGB nehmen.

MfG Angi1

F
Fayence

07.06.2006 um 14:51 Uhr

tk, ich kann die Riesendiskussion nicht verstehen!

Der AG wird Euch wahrscheinlich am Tag X eine Anhörung gem. §102 vorlegen und erst dann seid Ihr am Zug. Wann der Tag X sein wird, wird vermutlich von dem stattfindendem Prozess bzw. dessen Ausgang abhängig sein.

Es ist noch nie gelungen, aus ungelegten Eiern Spiegeleier braten zu wollen!

RI
Ramses II

07.06.2006 um 14:53 Uhr

Angi1,

§ 324 BGB?

Wohl kaum!

T
tramdriver

07.06.2006 um 15:06 Uhr

Jedenfalls kann der AN seine Arbeitsleistung nicht mehr anbieten, wenn er im Knast sitzt. Also kann er seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommen. Also ist eine Kündigung gerechtfertigt (eine personenbedingte Kündigung selbstverständlich, die Gründe für die Kündigung sind in der Person des AN zu suchen).

T
tk

07.06.2006 um 16:21 Uhr

Nein, er hat nicht den GF umgebracht. Ich sehe das mit der personenbedingten Kündigung genauso!

K
kölsch68

07.06.2006 um 23:45 Uhr

Wenn er den AG erschlagen hat, stehen die Chancen eher schlecht, bei einem BR Mitglied eindeutig besser ;-)

S
stinker

08.06.2006 um 11:00 Uhr

@kölsch68

Genau. Er wird zwar 10-15 Jahre bekommen, bekommt aber dafür eventuell eine "Prämie", die Familie erhält eine "aussertarifliche" Vergütung und die Stelle wird zwar ausgeschrieben, aber für die nächsten 10-15 Jahre nicht besetzt :P

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