Erstellt am 07.06.2006 um 12:28 Uhr von p.g.
Ich weiß auch nicht genau.
Aber ich denke, dass es kaum einen AG gibt der den Platz 20 Jahre oder länger freihält.
Erstellt am 07.06.2006 um 12:36 Uhr von Stinker
In diesem Fall könnten eventuell Gründe vorliegen die einer personenbedingten Kündigung rechtfertigen könnten.
Hat er den GF umgelegt?
Erstellt am 07.06.2006 um 12:44 Uhr von Ramses II
"In diesem Fall könnten eventuell Gründe vorliegen die einer personenbedingten Kündigung rechtfertigen könnten.
Hat er den GF umgelegt?"
Das wäre dann aber eine verhaltens- oder möglicherweise auch betriebsbedingte Kündigung.
Wenn die Haft deutlich länger ist als der Urlaubsanspruch wird in der Regel eine personenbedingte Kündigung zulässig sein.
Gegenfrage: Könnte die Vertretung mit einem auf 30 Jahre befristeten Vertrag eingestellt werden?
Erstellt am 07.06.2006 um 12:47 Uhr von Angi1
Hallo tk,
ich würde hier § 324 BGB nehmen.
MfG
Angi1
Erstellt am 07.06.2006 um 12:51 Uhr von Fayence
tk,
ich kann die Riesendiskussion nicht verstehen!
Der AG wird Euch wahrscheinlich am Tag X eine Anhörung gem. §102 vorlegen und erst dann seid Ihr am Zug.
Wann der Tag X sein wird, wird vermutlich von dem stattfindendem Prozess bzw. dessen Ausgang abhängig sein.
Es ist noch nie gelungen, aus ungelegten Eiern Spiegeleier braten zu wollen!
Erstellt am 07.06.2006 um 12:53 Uhr von Ramses II
Angi1,
§ 324 BGB?
Wohl kaum!
Erstellt am 07.06.2006 um 13:06 Uhr von tramdriver
Jedenfalls kann der AN seine Arbeitsleistung nicht mehr anbieten, wenn er im Knast sitzt. Also kann er seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommen. Also ist eine Kündigung gerechtfertigt (eine personenbedingte Kündigung selbstverständlich, die Gründe für die Kündigung sind in der Person des AN zu suchen).
Erstellt am 07.06.2006 um 14:21 Uhr von tk
Nein, er hat nicht den GF umgebracht. Ich sehe das mit der personenbedingten Kündigung genauso!
Erstellt am 07.06.2006 um 21:45 Uhr von kölsch68
Wenn er den AG erschlagen hat, stehen die Chancen eher schlecht, bei einem BR Mitglied eindeutig besser ;-)
Erstellt am 08.06.2006 um 09:00 Uhr von stinker
@kölsch68
Genau. Er wird zwar 10-15 Jahre bekommen, bekommt aber dafür eventuell eine "Prämie", die Familie erhält eine "aussertarifliche" Vergütung und die Stelle wird zwar ausgeschrieben, aber für die nächsten 10-15 Jahre nicht besetzt :P