Erstellt am 11.07.2018 um 19:29 Uhr von Thorman
Kannst du das genauer beschreiben. Das Beispiel ist nicht veständlich genug.
Erstellt am 11.07.2018 um 19:33 Uhr von Meierin
Auf der einen Seite steht der Kollege der statt 30 nun37,5 Std arbeiteten möchte
Auf der andere. Seite stehen 2 neue Kollegen die jeweils 12 Std arbeiten möchten.
Laut stellenAusschreibung werden 12 Std Kräfte gesucht
Erstellt am 11.07.2018 um 21:28 Uhr von celestro
Naja ... wenn ich 2 Aushilfen einstelle mit je 12 Stunden ... die Arbeit kann der Kollege mit 7,5 Std. nicht ausfüllen, oder ?
Erstellt am 12.07.2018 um 06:19 Uhr von Meierin
Nein das kann der Kollege nicht .Wir meinen aber das man den Kollegen auffüllen und dann noch eine 18 Std Kraft einstellen.
Erstellt am 12.07.2018 um 07:29 Uhr von kratzbürste
Hofft auf die Bundesregierung, dass die das TzBfG so ändern, dass der Kollege das Recht auf Vollzeit bekommt.
Erstellt am 12.07.2018 um 08:40 Uhr von moreno
Kratzbürste ich glaube Du hast da was falsch verstanden! Es soll ein Rückkehrrecht geben aber keinen generellen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. @Meierin die Gesetzeslage ist doch so, dass eine Teilzeitkraft ein Anrecht auf diese Erhöhung hat wenn keine betrieblichen Gründe oder die Wünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegen steht. Also könnt Ihr der Einstellung natürlich widersprechen!
Erstellt am 07.12.2018 um 11:06 Uhr von Meierin
Unser Personalausschuss ist vom 20.12.18 bis 2.1.19 nicht besetzt. Bekommen wir probleme mit den Fristen?
Erstellt am 07.12.2018 um 11:25 Uhr von celestro
wenn der AG nichts rein reicht ... nein ... wenn doch, könnte das passieren. ;-)