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Anrecht auf hochstufung

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Meierin
Dez 2018 bearbeitet

Wir haben im br immer wieder das Problem das bei Neueinstellungen Kollegen die einen hochstufungsantrag gestellt haben übergangen werden. Haben sie nur einen Anspruch auf mehr Std wenn eine dementsprechende Kraft gesucht wird . Zb eine 30 Std Kraft will 37.5 Std. Gesucht und eingestellt werden sollen ab 2 aushifen!!, Muss der Einstellung dann nicht widersprochen WERDEN???

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Community-Antworten (8)

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Thorman

11.07.2018 um 21:29 Uhr

Kannst du das genauer beschreiben. Das Beispiel ist nicht veständlich genug.

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Meierin

11.07.2018 um 21:33 Uhr

Auf der einen Seite steht der Kollege der statt 30 nun37,5 Std arbeiteten möchte Auf der andere. Seite stehen 2 neue Kollegen die jeweils 12 Std arbeiten möchten. Laut stellenAusschreibung werden 12 Std Kräfte gesucht

C
celestro

11.07.2018 um 23:28 Uhr

Naja ... wenn ich 2 Aushilfen einstelle mit je 12 Stunden ... die Arbeit kann der Kollege mit 7,5 Std. nicht ausfüllen, oder ?

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Meierin

12.07.2018 um 08:19 Uhr

Nein das kann der Kollege nicht .Wir meinen aber das man den Kollegen auffüllen und dann noch eine 18 Std Kraft einstellen.

K
kratzbürste

12.07.2018 um 09:29 Uhr

Hofft auf die Bundesregierung, dass die das TzBfG so ändern, dass der Kollege das Recht auf Vollzeit bekommt.

M
Moreno

12.07.2018 um 10:40 Uhr

Kratzbürste ich glaube Du hast da was falsch verstanden! Es soll ein Rückkehrrecht geben aber keinen generellen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. @Meierin die Gesetzeslage ist doch so, dass eine Teilzeitkraft ein Anrecht auf diese Erhöhung hat wenn keine betrieblichen Gründe oder die Wünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegen steht. Also könnt Ihr der Einstellung natürlich widersprechen!

M
Meierin

07.12.2018 um 12:06 Uhr

Unser Personalausschuss ist vom 20.12.18 bis 2.1.19 nicht besetzt. Bekommen wir probleme mit den Fristen?

C
celestro

07.12.2018 um 12:25 Uhr

wenn der AG nichts rein reicht ... nein ... wenn doch, könnte das passieren. ;-)

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