Änderungskündigung - sofort wirksam ??
Ein AN der eine Änderungskündigung angenomen hat, muß er seine Tätigkeit sofort am Neuen Arbeitsplatz aufnehmen oder erst nach Ablauf seiner Kündigungsfrist? Diese ist in dem Fall 6 Monate.
Community-Antworten (1)
07.06.2006 um 09:46 Uhr
Kurz und Knapp, auch bei Änderungskündigungen ist die Kündigungsfrist einzuhalten!
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