Ein AN der eine Änderungskündigung angenomen hat, muß er seine Tätigkeit sofort am Neuen Arbeitsplatz aufnehmen oder erst nach Ablauf seiner Kündigungsfrist? Diese ist in dem Fall 6 Monate.
Erstellt am 07.06.2006 um 07:46 Uhr von Musi Kurz und Knapp, auch bei Änderungskündigungen ist die Kündigungsfrist einzuhalten!