hallo, ich habe eine Frage zu "Vertragsverlängerungen". Eine Mitarbeiterin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (AZF 0,4) hatte bereits zweimal befristet jeweils für ein halbes Jahr den AZF auf 0,6 erhöht. Nun steht erneut eine Verlängerung an, wieder befristet auf ain halbes Jahr auf 0,6. Gibt es nicht eine Regelung, dass wenn zum dritten mal ein Vertrag sozusagen verlängert wurde, dass dieser dann in einen unbefristeten Vertrag (also hier neu: unbefristeter Vertrag mit AZF 0,6) gewandelt werden muss, oder gilt das nur bei Zeitarbeitskräften oder wenn der zugrundeliegende ursprüngliche Vertrag dementsprechend 3 x verlängert wurde?

Danke