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Kann man einen Beschluss fassen um einen alten damit aufzuheben?

J
Jojo1955
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage ans Forum. reicht es, einen neuen Beschluss zu fassen um einen alten damit aufzuheben?

Ich danke schon jetzt für die Antworten.

Jojo

3.99805

Community-Antworten (5)

T
trullkopf

02.06.2006 um 23:58 Uhr

Im Prinzip schon - in Echt scheiterts rechtlich meist schon an der Einladung zur Sitzung. Nur da könnte nach ordnungsgemäser Ladung unter Mitteilung das z.B. der Beschluß vom soundsovielten revidiert werden soll ein neuer Beschluß gefasst werden. Natürlich nur wenn alle ordentlichen Mitglieder da sind, bzw. etwaige Ersatzmitglieder unter rechtzeitiger Ladung mit Tagesordnung anwesend sind. Andreas

H
Hirnixxl

03.06.2006 um 00:22 Uhr

Solange ein Beschluss des BR noch keine Außenwirkung, z. B. durch Mitteilung an den AG, erlangt hat, kann der BR jederzeit einen gefassten Beschluss durch einen neuen aufheben oder ändern. (LAG Hamm, DB 92, 483)

J
jojo1955

03.06.2006 um 15:18 Uhr

@Hirnixxl

Was ist wenn er bereits Außenwirkung hat?

Jojo

H
Hirnixxl

03.06.2006 um 16:38 Uhr

Dann ist wohl kaum noch möglich den Beschluss zu ändern. Wie will man denn dem AG mitteilen, dass der BR es sich anders überlegt hätte? Deshalb sind die Einladungen mit den Tagesordnungspunkten rechtzeitig den BRM zuzusenden. Damit sie nicht unvorbereitet Beschlüsse fassen müssen. Dann würden sich solche Probleme erübrigen.

RI
Ramses II

03.06.2006 um 16:52 Uhr

"Dann ist wohl kaum noch möglich den Beschluss zu ändern."

Den Beschluss tatsächlich nicht, aber man kann ja möglicherweise einen neuen Beschluss fassen.

"Wie will man denn dem AG mitteilen, dass der BR es sich anders überlegt hätte?"

Am besten schriftlich!

"Deshalb sind die Einladungen mit den Tagesordnungspunkten rechtzeitig den BRM zuzusenden. Damit sie nicht unvorbereitet Beschlüsse fassen müssen. Dann würden sich solche Probleme erübrigen."

Da wäre ich mir mal nicht so sicher!

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