Erstellt am 02.06.2006 um 15:28 Uhr von p.g.
Ich glaube eher, dass das in der GO geregelt werden sollte.
Erstellt am 02.06.2006 um 15:35 Uhr von Lotte
Fitting §29 RN 22:
In der Regel beraumt der Vors. soweit nicht durch Beschluss des BR oder durch die GO turnusmäßige Sitzungen vorgesehen sind, die Sitzungen nach pflichtgemäßen Ermessen an, sobald sich die Notwendigkeit einer Sitzung ergibt.
Also reicht ein Beschluss des BR aus
Erstellt am 02.06.2006 um 18:30 Uhr von Kölner
@Burlington
Ich halte es ja für ausserordentlich sinnvoll wöchentliche Sitzungen des BR abzuhalten. - Gerade wegen der Anfangsphase!
@p.g.
Eine GO würde damit meines Erachtens zu weit gehen!
Erstellt am 02.06.2006 um 22:59 Uhr von Lotte
@Kölner
Wenn Du mich verbannst, kannst Du aber doch trotzdem meine Antwort lesen:
Der Fitting (s.o.) weist doch explizit darauf hin, dass eine GO den Turnus der Sitzungen festlegen kann.
LG Lotte