Regelmäßige BR-Sitzung - kann der Wiederholungsrythmus auch geändert werden?
Hallo zusammen,
kann man durch Beschlussfassung den Wiederholungsrythmus der regelmäßigen BR-Sitzung von wöchentlich auf vierzehntägig ändern?
Community-Antworten (4)
02.06.2006 um 17:28 Uhr
Ich glaube eher, dass das in der GO geregelt werden sollte.
02.06.2006 um 17:35 Uhr
Fitting §29 RN 22: In der Regel beraumt der Vors. soweit nicht durch Beschluss des BR oder durch die GO turnusmäßige Sitzungen vorgesehen sind, die Sitzungen nach pflichtgemäßen Ermessen an, sobald sich die Notwendigkeit einer Sitzung ergibt.
Also reicht ein Beschluss des BR aus
02.06.2006 um 20:30 Uhr
@Burlington Ich halte es ja für ausserordentlich sinnvoll wöchentliche Sitzungen des BR abzuhalten. - Gerade wegen der Anfangsphase!
@p.g. Eine GO würde damit meines Erachtens zu weit gehen!
03.06.2006 um 00:59 Uhr
@Kölner Wenn Du mich verbannst, kannst Du aber doch trotzdem meine Antwort lesen: Der Fitting (s.o.) weist doch explizit darauf hin, dass eine GO den Turnus der Sitzungen festlegen kann. LG Lotte
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