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Tariferhöhung - kann die Erhöhung willkürlich verteilt werden?

E
Elly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Der Arbeitgeber lehnt sich nur an einen Tarifvertrag an und ist nicht tarifgebunden. Kann er die Tariferhöhung willkürlich verteilen, das heißt einigen Kollegen weniger Prozente bei der Entgelterhöhung geben.

4.378011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

02.06.2006 um 21:50 Uhr

@Elly Es kommt ein wenig darauf an, in welchen Punkten er sich anlehnt und in welchen nicht!

G
gela

02.06.2006 um 22:21 Uhr

Hallo Elly, kann er nicht. Dann würde das Nasenprinzip gelten.

K
Kölner

02.06.2006 um 22:58 Uhr

@gela Warum soll ich Gewerkschaftsmitgliedern nicht tariflichen Lohn zahlen dürfen und Nicht-Mitgliedern nicht?

W
wanst

03.06.2006 um 13:36 Uhr

@gela Warum soll ich Gewerkschaftsmitgliedern nicht tariflichen Lohn zahlen dürfen und Nicht-Mitgliedern nicht?

wäre das nicht eine bevorteilung einzelner arbeitnehmer? kann mir nicht vorstellen, daß es zum einen um Mitglieder geht und zum anderen Tarifpolitik. Entweder scheint er nach einen Leistungsprinzip zu entlohnen oder nach jenen ominösen Nasenprinzp. Das Problem ist, solange er rechtlich nicht gebunden ist, kann er machen, was er will.

MfG

RI
Ramses II

03.06.2006 um 15:56 Uhr

"wäre das nicht eine bevorteilung einzelner arbeitnehmer?"

Ja!

Ja und?

K
Kölner

03.06.2006 um 21:33 Uhr

@Ramses II Warum bist Du so abweisend zu "wanst"? Er/Sie hat doch ein "?" eingebaut und zudem noch ihre/seine Vorstellung kundgetan! ;-) 31853

RI
Ramses II

03.06.2006 um 22:38 Uhr

"Abweisend"?

Ist eine Frage nicht die Einladung zur Kommunikation?

W
w-j-l

03.06.2006 um 22:50 Uhr

Wenn der AG nicht tarifgebunden ist, warum versucht der BR dann nicht eine BV zu Vergütungsgrundsätzen abzuschließen? Damit könnte man dieses "Nasenprinzip" abschaffen bzw. eingrenzen.

D
da-grinch

04.06.2006 um 11:22 Uhr

Tach,

also ich hatte vor kurzem ein Verdi seminar zu dem Thema besucht (übertrarifliche Zulagen). Dort hieß es, wenn der AG die Verteilungsgrundsätze ändert ist der BR mitbestimmungsberechtigt!

Gruß

K
Kölner

04.06.2006 um 12:49 Uhr

@da-grinch Eben! ÜberTARIFLICHE Zulagen!

W
wanst

05.06.2006 um 08:53 Uhr

@Ramses II

Danke für die Einladung zur Kommunikation. Hilft hier aber nicht weiter. Wenn es keine Tarifbindung gibt, müßte der BR sich der Sache annehmen, wie @w-j-l geschrieben hat.

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