ich habe gelesen,dass eine freisellung im betrieb ab 200 mitarbeitern möglich ist. wird ein betriebsratmitgied zur freistellung gewählt ist diese freistelellung dann sofort am nächsten tag wirksam oder kannn der arbeitgeber diese freistellung aufschieben oder verhindern?
darf der arbeitgeber eine tätigkeitsbeschreibungg des frei zu stellenden verlangen?