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Streit im neuen BR - Geheimhaltungspflicht bei Ersatzmitgliedern?

K
Kelte65
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammmen,

wir haben folgendes Problem. Unser alter BR Vorsitzender wurde nun abgewählt. Er ist allerdinges weiter im BR tätig, weil er bei der BR Wahl doch mehr stimmen als gedacht bekommen hat. Nun versucht er ständig wie in seiner Amtszeit alleingänge ( fomuliert Beschlüssen vor, torpediert den neuen BR-Vorsitzenden mit Anträgen für die nächste BR-Sitzung und und und. Nun gab es von seiten der GL ein Schreiben an den BR. In diesem wird mitgeteilt, dass eine Incentivmassnahme nicht das gewünschte Ergebniss gebracht habe. Allerdings ist man bereit eine freiwillige einmalige Zahlung vorzunehmen als Dankeschön für die Kollegen die sich besonders Reingehängt haben. Darüber hätten wir eh bei der nächsten Sitzung gesprochen. Nun hat der ehemalige BR-Vorsitzende diese Infos per Mail an seine Liste weitergegeben. Ohne vorher mit dem neuen BR-Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter mal darüber zu reden. Nach seiner Meinung wäre es keine weitergabe von vertraulichen Informationen, da die Ersatzmitglieder informiert werden müssen. Wir sind allerdinge anderer Meinung. Solange das Ersatzmitglied noch an keiner Sitzung teilgenommen hat, ist es auch nicht an die Verschwiegenheitsklausel des BR gebunden und wird erst bei Vertretung über die Themen der Sitzung informiert. Wäre hier der §79 anzusetzen?

Merci für eine Info im voraus.

3.02303

Community-Antworten (3)

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Thieldany

01.06.2006 um 22:33 Uhr

Es sollte vom AG ausdrücklich als geheim ausgegeben werden. Er (der Querolant) darf aber anderen BR Mitgliedern davon erzählen , ich würde sagen dass die Vertreter auch BR sind. Man sollte diese Schleunigst über die Verschwiegenheit in Kentnis setzten Zudem würde ich gegen den alten Vorsitzenden vorgehen . Er hat ja keinen Vorsitz mehr und hat sich so zu verhalten wie "normale" BR-Mitglieder

O
ola!

02.06.2006 um 01:08 Uhr

Arbeitgeber neigen oft ohnehin dazu das möglichst alles ganz doll geheim ist. Der Geheimhaltung unterliegen aber nur recht eingeschränkte Sachverhalte, BetrvG gibt hier ne Hilfestellung. Nee ne richtige Regelung sogar. Wieso sollte es denn geheim sein das der AG nur ganz spezielle Schäfchen belohnen will.

Klar muss der alte Vorsitzende mehr Disziplin an den Tag legen. Und dem Arbeitgeber solltet Ihr klarmachen das er die Kommunikationswege einhalten sollte um sich selbst Mehrarbeit zu ersparen. Nur: vielleicht braucht Ihr den guten Drat des Alten Vorsitzenden ja noch um bei einer Gelegenheit mal was positives zu erreichen. Informelle Wege sind ja oft ergiebiger as die ganz formellen, aber halt nicht immer.

K
Kölner

02.06.2006 um 21:17 Uhr

Ihr Spezialisten! Natürlich hat der Ex-BRV FALSCH gehandelt. Ersatzmitglieder/ordentliche BRM in spe haben keinerlei Informationen zu bekommen, die die Belegschaft nicht auch zu bekommen hat. Sie sind und bleiben "nur" AN des UN solange sie nicht ein (partielles) ordentliches BRM werden!

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