Erstellt am 01.06.2006 um 16:17 Uhr von Heinz
Hallo BRight,
wenn Euer Betriebsrat Freistellungen für unnötig hält, ist das so! Ihr müsst ja einen Beschluss nach § 38 fassen. Vielleicht hilft´s ja, das Thema mal auf die Tagesordnung zu setzen und das Für und Wider einer Freistellung abzuwägen. Ich persönlich kann die Haltung eines 15 köpfigen Betriebsrats da aber nicht vertehen, denn Arbeit gibt`s in einem Betrieb mit mehr als 1000 Arbeitnehmern wohl genug für ein freigestelltes Mitglied!
Erstellt am 01.06.2006 um 16:22 Uhr von Ramses II
"Ihr müsst ja einen Beschluss nach § 38 fassen."
Heinz,
laut § 38 ist das kein Beschluss, sondern eine Wahl!
Erstellt am 01.06.2006 um 17:03 Uhr von Lotte
Hallo BRight,
ist ja klasse, was sich BR's alles so einfallen lassen. Bei uns haben sie die Größe der Ausschüsse (außer BA) auf zwei Mitglieder begrenzt, damit unsere Liste nicht darin mitarbeiten kann.
Aber nun zu Deinem Problem:
Im Fitting BetrVG §38 RN 30 steht: Im Hinblick ... können TV oder BV auch eine geringere Zahl von Freistellungen als die Staffel des Gesetzes festlegen. ... Allerdings darf sich der BR mit einer geringeren Zahl von Freistellungen als der gesetzlichen Regelung dann nicht einverstanden erklären, wenn damit die ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist. Dies würde eine Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten darstellen. Nicht zulässig ist es, eine Freistellung von BR Miltg. ganz auszuschließen; denn dies stellt keine anderweitige Regelung von Freistellungen dar.
Also geht es wohl nicht so einfach, wie der BR bei Euch sich das vorstellt.