Erste Sitzung BR-Mitglied kann doch teilnehmen - Ersatzmitglied wieder ausladen?
Wir haben einen neuen Betriebsrat gewählt, in dem ich aktives mitglied bin, gestern war unsere erste gemiensame Sitzung. Am Morgen der Sitzung meldete ich mich krank und es wurde ein Ersatzmitglied eingeladen. Ca. 15 min. später teilte ich dem Wahlausschluss mit, dass ich doch zur Wahl komme. der Wahlausschuss lies es nicht zu, dass ich bei der Sitzung teilnahme, da ich bereits gemeldet hatte das ich nicht komme und das Ersatzmitglied bereits eingeladen wurde.
Ist das rechtens?
Community-Antworten (2)
01.06.2006 um 21:31 Uhr
nein ist es nicht. Ein ordenlich gewähltes Mitglied hat immer Vorrang. Wenn das nicht eingehalten wird, sind übrigens alle gefaßten BR-Beschlüsse ungültig.
02.06.2006 um 11:29 Uhr
Nach Rückinfo von meinem Anwalt, kann ich aber nichts mehr machen sagt er. Stimmt das???
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Ersatzmitglied durfte nicht an Betriebsratssitzung teilnehmen
ÄlterHallo In unseren letzten Betriebsratssitzung war ein BR-Mitgiied urlaubsbedingt verhindert. Unser BR-Vorsitzender hat kein Ersatzmitglied eingeladen. Jedoch ist ein Ersatzmitglied des BR welches in
Bestimmung Ersatzmitglieder bei Berücksichtigung des Minderheitengeschlecht
ÄlterEin 15‘er BR-Gremium. Zusammengesetzt aus 3 Listen (5+5+5). Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit 3 Sitzen vertreten sein. Jede Liste stellt 1 ordentliches weibliches BR-Mitglied. Folgende Situat
Stellung von Ersatzmitgliedern
ÄlterHallo, ich bin relativ neu in meiner BR Tätigkeit und erstes Ersatzmitglied und quasi bei jeder BR Sitzung dabei. Wir sind ein 19 Köpfiges Gremium und haben viel über Ausschüsse organisiert. Heute
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and