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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erste Sitzung BR-Mitglied kann doch teilnehmen - Ersatzmitglied wieder ausladen?

B
britt
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen neuen Betriebsrat gewählt, in dem ich aktives mitglied bin, gestern war unsere erste gemiensame Sitzung. Am Morgen der Sitzung meldete ich mich krank und es wurde ein Ersatzmitglied eingeladen. Ca. 15 min. später teilte ich dem Wahlausschluss mit, dass ich doch zur Wahl komme. der Wahlausschuss lies es nicht zu, dass ich bei der Sitzung teilnahme, da ich bereits gemeldet hatte das ich nicht komme und das Ersatzmitglied bereits eingeladen wurde.

Ist das rechtens?

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Community-Antworten (2)

N
norbert

01.06.2006 um 21:31 Uhr

nein ist es nicht. Ein ordenlich gewähltes Mitglied hat immer Vorrang. Wenn das nicht eingehalten wird, sind übrigens alle gefaßten BR-Beschlüsse ungültig.

B
britt

02.06.2006 um 11:29 Uhr

Nach Rückinfo von meinem Anwalt, kann ich aber nichts mehr machen sagt er. Stimmt das???

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