Wahlberechtigung des Ersatzmitgliedes - darf es den BRV mitwählen?
Hallo zusammen!
Wir haben Vorgestern unseren neuen Betriebsrat gewählt. Heute findet nun die erste konstituierende Sitzung statt. Ein neues Betriebsratmitglied ist im Urlaub. Der Ersatzkandidat wurde auch eingeladen. Frage: Darf das Ersatzmitglied heute auch den Vorsitzenden mitwählen?
Vielen Dank für die Antwort.....
Community-Antworten (2)
01.06.2006 um 14:41 Uhr
Das Ersatzmitglied vertritt das ordentliche Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Es kann also wählen.
01.06.2006 um 14:43 Uhr
Vielen Dank für die wie immer prompte Antwort!!!
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