Erstellt am 01.06.2006 um 11:59 Uhr von Mona-Lisa
ekieh,
ihr braucht bei der Betriebsversammlung keine Protokolle erstellen. Sich Notizen zu machen ist aber manchmal sinnvoll und kein Fehler!
Schau mal im § 42 Rn. 47 BetrVG Fitting nach.
Erstellt am 01.06.2006 um 12:17 Uhr von Hirnixxl
Für die Rechtswirksamkeit eines Beschlusses ist immer ein Protokoll notwendig. Auch abgelehnte Beschlüsse müssen aufgenommen werden.
Das Protokoll ist eine Urkunde (§ 267 StGB) so dass es Gegenstand einer Urkundenfälschung sein kann.
§ 34 BetrVG
Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Erstellt am 01.06.2006 um 12:22 Uhr von Mona-Lisa
@Hirnixxl!!!!!!!!
ekieh spricht von Betriebsversammlung!
Bei Betriebsratssitzungen müssen auf jeden Fall Protokolle erstellt werden!