W.A.F. LogoSeminare

Gleiche Tätigkeit - wie kann die Eingruppierung (TVöD) kontrolliert werden?

B
birwein
Okt 2021 bearbeitet

Guten Morgen,wir haben 2 Mitarbeiter, die die gleiche Arbeit verrichten.Ein Mitarbeiter ist auf Umwegen zu dieser Arbeit gekommen.Mit der Einführung TVöD hat er aber nun evtl eine andere Eingruppierung.Welche Möglichkeiten hab ich als 2. Betriebsratsvorsitzende das zu hinterfragen?Ich arbeite im Krankenhaus, falls die Info nötig ist.Wünsche euch noch einen schönen Tag und vielen Dank im Voraus,Birgit

4.40506

Community-Antworten (6)

V
viktor

02.06.2006 um 11:16 Uhr

Der Betriebsrat hat das Recht, die Bruttogehaltslisten einzusehen (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Da die Eingruppierung der Mitbestimmung unterliegt (§ 99 BetrVG) müsste der BR eigentlich wissen, wie der Kollege eingruppiert ist. Die Eingruppierungen der Mitarbeiter können natürlich in der Personalabteilung (falls notwendig unter Hinweis auf § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG) hinterfragt werden.

K
Kölner

02.06.2006 um 20:55 Uhr

Ich erinnere mich zwar nur ganz dumpf daran, aber ich meine im § 80 Abs. 2 BetrVG gelesen zu haben, dasss nur der Betriebsrat ein solches Einsichtsrecht besitzt und NICHT die "2. Betriebsratsvorsitzende".

Ich könnte mich ja zudem noch irren, dass bis zu einem Urteil des LAG München vom März diesen Jahres der § 99 BetrVG so verstanden werden konnte, dass auch die Überleitung vom BAT zum TVöD zum 01.10.05 mitbestimmungspflichtig/mitteilungspflichtig gewesen sein könnte.

N
nidis

06.06.2006 um 11:58 Uhr

@ Kölner herrlich!!!!

@birwein Wie kommt ihr darauf, dass ein MA durch den TVöD höher bzw. anderst eingruppiert ist ???

Der TVöD regelt noch keine Eingruppierungen. Es wird bis 2008 immer noch nach BAT eingruppiert.

B
birwein

06.06.2006 um 13:50 Uhr

Hallo Kölner, die Mtarbeiter wurden doch übergeleitet in den TVöD.Bei uns sind nur noch ein Teil der Ärzte nach BAT eingruppiert. Eben diese beiden Mitarbeiter sind bei gleichen Vorraussetzungen evtl unterschiedlich eingruppiert.Wo kann ich sowas erfahren?Wer wie eingruppiert ist, darf ich das überhaupt erfahren? Gruß Birwein

N
nidis

06.06.2006 um 17:12 Uhr

Hey birwein!

Warum willst Du das Wissen?? An der Eingruppierung könnt ihr eh nichts mehr machen. Wenn die MA denken Sie sind zu niedrig eingruppiert, müssen Sie klagen.

B
birwein

06.06.2006 um 18:53 Uhr

Hallo Nidis, hat sich halt der Mitarbeiter bei mir beschwert.Ich hab halt gedacht, wenn ich die jeweiligen Eingruppierungen weiß, dann kann ich dem einen sagen, er kann klagen oder so versuchen zu einer höheren Entgeldgruppe zu kommen.Wegen der Gleichstellung. Liebe Grüße birwein

Ihre Antwort