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Betriebsrat lässt Unterlagen verschwinden

S
Schnuck
Jul 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb wurden einige Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt und freigestellt. Einer hatte vermutet und leider auch nicht beweisbare Tatsachen mitbekommen, dass da etwas zwischen den zwei BR-Vorsitzenden und der Geschäftsführung läuft.

Nun wollte dieser gekündigte Mitarbeiter (Ersatz BR) seine aktiven Teilnahmen an den Sitzungen kopieren, da muss er feststellen, dass die Unterlagen (Protokolle, Teilnahmelisten) seit seiner ersten Teilnahme verschwunden sind. Ebenfalls nicht mehr auffindbar sind Emails mit Einladungen und die Dateien auf dem Betriebsratslaufwerk, die etwas belegen könnten. Die Vorsitzenden haben dafür nur ein Achselzucken. Er kann nicht beweisen, dass er überhaupt aktiv tätig war. Kann er etwas unternehmen gegen diese Machenschaften?

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

10.07.2018 um 01:37 Uhr

Er soll es seinem Rechtsanwalt sagen der wird schon was damit anfangen können!

E
Erbsenzähler

10.07.2018 um 08:49 Uhr

Grundsätzlich: "Einer hatte vermutet und leider auch nicht beweisbare Tatsachen mitbekommen, dass da etwas zwischen den zwei BR-Vorsitzenden und der Geschäftsführung läuft." Mit so einer Aussage wäre ich sehr, sehr vorsichtig!

Ist er nicht mehr im Betriebsrat (egal ob Mitglied oder Ersatzmitglied) nach der Wahl dieses Jahr? Und selber hat er keine Einladungen usw. bekommen und aufgehoben? Als Ersatzmitglied hat er kein Einsichtsrecht. Erst dann wenn er nachgerückt ist. Also merkwürdiges Verhalten des BRVs. Da würde bei uns ein Schreiben abgefasst, dass das Ersatzmitglied XYZ hat an nachfolgenden Sitzungen in der Periode 2014 - 2018 teilgenommen hat.

Kurze Nachfrage: Werden einzelne Mitarbeiter entlassen oder eine ganze Abteilung mit Spezialisten geschlossen? Wenn die ganze Abteilung geschlossen wird und das Ersatzmitglied gehen muss sieht es sch...e mit den Kündigungsschutz aus.

P
Pjöööng

10.07.2018 um 11:16 Uhr

Dieser Arbeitnehmer wird doch hoffentlich noch selber wissen, wann er jeweils nachgerückt ist und vielleicht auch für wen. Das könnte schon ausreichen damit eine Beweislastumkehr eintritt und der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er NICHT nachgerückt war. Außerdem sollte doch noch Kündigungsschutz aus der Wahlbewerbung heraus bestehen.

Wann wurde denn gewählt, wie groß ist das Gremium und an wievielter Stelle steht dieses Ersatzmitglied (wieviele BRM stellt seine Liste und an wievielter Stelle steht er)?

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