Erstellt am 09.07.2018 um 23:37 Uhr von Moreno
Er soll es seinem Rechtsanwalt sagen der wird schon was damit anfangen können!
Erstellt am 10.07.2018 um 06:49 Uhr von Erbsenzähler
Grundsätzlich: "Einer hatte vermutet und leider auch nicht beweisbare Tatsachen mitbekommen, dass da etwas zwischen den zwei BR-Vorsitzenden und der Geschäftsführung läuft." Mit so einer Aussage wäre ich sehr, sehr vorsichtig!
Ist er nicht mehr im Betriebsrat (egal ob Mitglied oder Ersatzmitglied) nach der Wahl dieses Jahr?
Und selber hat er keine Einladungen usw. bekommen und aufgehoben?
Als Ersatzmitglied hat er kein Einsichtsrecht. Erst dann wenn er nachgerückt ist.
Also merkwürdiges Verhalten des BRVs. Da würde bei uns ein Schreiben abgefasst, dass das Ersatzmitglied XYZ hat an nachfolgenden Sitzungen in der Periode 2014 - 2018 teilgenommen hat.
Kurze Nachfrage: Werden einzelne Mitarbeiter entlassen oder eine ganze Abteilung mit Spezialisten geschlossen? Wenn die ganze Abteilung geschlossen wird und das Ersatzmitglied gehen muss sieht es sch...e mit den Kündigungsschutz aus.
Erstellt am 10.07.2018 um 09:16 Uhr von Pjöööng
Dieser Arbeitnehmer wird doch hoffentlich noch selber wissen, wann er jeweils nachgerückt ist und vielleicht auch für wen. Das könnte schon ausreichen damit eine Beweislastumkehr eintritt und der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er NICHT nachgerückt war. Außerdem sollte doch noch Kündigungsschutz aus der Wahlbewerbung heraus bestehen.
Wann wurde denn gewählt, wie groß ist das Gremium und an wievielter Stelle steht dieses Ersatzmitglied (wieviele BRM stellt seine Liste und an wievielter Stelle steht er)?