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Ist eine Urlaubssperre mitbestimmungspflichtig?

G
gerecht
Jan 2018 bearbeitet

Nach noch nicht Bestätigten angaben will die GL Urlaubssperre aussprechen und hat diese schon vereinzelt getan. Meine Frage ist : ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig.

3.98701

Community-Antworten (1)

S
sh_9260

31.05.2006 um 00:10 Uhr

Bei einer allgemeinen Urlaubssperre "JA" wenn ein einzelner AN nicht einverstenden ist auch.

§ 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: . . 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

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