Ist eine Urlaubssperre mitbestimmungspflichtig?
Nach noch nicht Bestätigten angaben will die GL Urlaubssperre aussprechen und hat diese schon vereinzelt getan. Meine Frage ist : ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig.
Community-Antworten (1)
31.05.2006 um 00:10 Uhr
Bei einer allgemeinen Urlaubssperre "JA" wenn ein einzelner AN nicht einverstenden ist auch.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: . . 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Verwandte Themen
Urlaubssperre
ÄlterUrlaubssperre Hallo, bei uns in der Firma ist seit Jahren eine Urlaubssperre in einer Abteilung von November bis Februar, wenn nicht sogar bis Ende April. Wir haben jetzt einen BR gegründet und
Urlaubssperre - Grund ausreichend?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, es geht um eine Urlaubssperre. In einem Bereich unseres Unternehmens wurde für die Zeit vom 01.03.2013 bis 15.04.2013 eine Urlaubssperre angeordbet. Grund ist die Ei
Urlaubssperre erlaubt?
ÄlterGuten "Morgen", wie verhält es sich eigentlich mit der bei AG so beliebten Urlaubssperre? Bei uns im Betrieb (ca. 100MA) möchte ein Abteilungsleiter einem Mitarbeiter über Silvester keinen Urlaub g
Urlaubssperre mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo! Heute bekamen wir per Mail eine Hausmitteilung unseres Chefs, in welcher er kurz mitteilt, dass bis Ende des Jahres Urlaubssperre ist und in welcher er uns mitteilt, wann 2015 Betriebsurlaub g
Verhandlung mit AN wg Urlaubssperre?
ÄlterDer AG hat eine 65 Tage Urlaubssperre in einem Bereich verhängt. Es findet eine Veranstaltung statt, dafür brauct man alle MA. Der AG hatte zuerst nicht BR eingebunden. Der BR müsste selbst aktiv wer