Mitglied in einem Ausschuss für Datenschutz - wer darf Mitglied sein?
Wir möchten als Betriebsrat (7 Mitglieder) einen Datenschutzausschuss gruenden. Frage: Wer darf in diesem Auschuss Mitglied sein? Nur Betriebsratsmitglieder? Auch Nachruecker? Auch externe Mitarbeiter und Kollegen?
Community-Antworten (2)
30.05.2006 um 20:47 Uhr
Wer darf in diesem Auschuss Mitglied sein?
Nur Betriebsratsmitglieder? ==> Ja
Auch Nachruecker?==> Nein
Auch externe Mitarbeiter und Kollegen? ==> Nein.
31.05.2006 um 00:52 Uhr
Man könnte aber einen Arbeitskreis bilden.
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