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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzfreistellung - wie ist die Vetrtretung falls ein freigestelltes BR-Mitglied abwesend ist?

B
borat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein BR mit 17 Mitgliedern und 4 rechtlich Freigestellten. Kann man eine Vertretungsregel für den Fall aufstellen, dass ein freigestelltes BR-Mitglied abwesend ist.

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

30.05.2006 um 14:23 Uhr

Die Vertretungsregel heisst: § 38, II (4) BetrVG z.B. Fitting, "Ersatzfreistellungen".

F
Fayence

30.05.2006 um 16:36 Uhr

Um hier keine falschen Begehrlichkeiten zu wecken!

Im Allgemeinen dürfte in größeren Betrieben, in denen mehrere BR-Mitgl. freigestellt sind, nicht bereits jede kurzfristige Verhinderung dazu berechtigen, ein anderes BR-Mitgl. ersatzweise von der Arbeit freizustellen. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber Fehlzeiten (Urlaub...) bereits bei der Aufstellung der Mindeststaffel berücksichtigt hat.

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