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Versetzung im öfentlichen Dienst

S
Soma
Jul 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ein Mitarbeiter wurde von seiner eigentlichen Stelle immer wieder in einem anderen Gewerk eingesetzt und hat nicht schriftlich auf seine eigentliche Arbeitsstelle hingewiesen. Dann wurde er krank und über 1 1/4Jahr aus ,bei der Eingliederung wurde er wieder nicht aus seine alter Stelle gesetzt. Nach einem Gespräch mit dem Chef wurde Ihm mitgeteilt das seine eigentliche Stelle nicht mehr mit Ihm besetzt wird und eine Versetzung stattgefunden hat. Der Betriebsrat wurde darüber (Versetzung) nicht informiert. Nach §90-92 §99-100BertVG hätten wir informiert werden müssen?

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Community-Antworten (1)

K
krambambuli

07.07.2018 um 09:55 Uhr

Wieso öffentlicher Dienst - ihr seid doch privatwirtschaftlich.?? Sonst hättet ihr doch einen Personalrat.

Wenn sich der BR übergangen sieht, gibt es ja noch den § 101 BetrVG.

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