Werden zu jeder Sitzung bei Verhinderung von BR-Mitgliedern Ersatzmitglieder eingeladen ?
Wie wird eigentlich die Anwesenheit von Ersatzmitgliedern bei BR-Sitzungen geregelt ? Werden zu jeder Sitzung bei Verhinderung von BR-Mitgliedern auch Ersatzmitglieder eingeladen ? Oder nur wenn Beschlüsse zu fassen sind ? Oder ist das gar nicht erforderlich ? Kann man zu diesem Thema etwas nachlesen ?
Danke WW
Community-Antworten (2)
30.05.2006 um 10:30 Uhr
Hallo Willi Wichtig, lese bitte den § 25 BetrVG und die entsprechenden Kommentare dazu von Fitting und Däubler.
30.05.2006 um 10:46 Uhr
§25 (1) BetrVG - ein Ersatzmitglied übernimmt alle Rechte und Pflichten des verhinderten Mitglieds für die gesamte Dauer der Verhinderung. In dieser Zeit ist es dann kein Ersatzmitglied mehr, sondern ein nachgerücktes Vollmitglied! Ist das "normale" BR-Mitglied z.B. im Urlaub, rückt das Ersatzmitglied am ersten Urlaubstag nach, nicht erst bei einer evtl. stattfindenden Sitzung! Die Nachrücker sind definitiv zu einer Sitzung zu laden - §29 (2) BetrVG. Erfolgt diese nicht, sind die gefassten Beschlüsse nichtig. Darüberhinaus macht sich der BR(V) einer groben Pflichtverletzung iSd §23 BetrVG schuldig.
Tja - nachlesen: Am besten in den Seminarunterlagen von "Betriebsverfassungsrecht 1" von einem Anbieter Deiner Wahl.
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