Erstellt am 30.05.2006 um 06:16 Uhr von Frank B.
Es kommt darauf an, wie die Konstellation ist.
Seid ihr schon im Amt und habt noch keine konst. Sitzung gemacht, könnt ihr euch selber zusammensetzen, siehe Kommentierung im DKK oder FITTING zum §29 BetrVG. Nur wird es dann schwierig den Beschluss nach außen zu vertreten, da dies dem/r Vorsitzenden vorbehalten ist.
Sollte der alte BR noch im Amt sein und eure Amtszeit erst später beginnen, habt ihr Pech, dann seid ihr nicht zuständig.
Erstellt am 30.05.2006 um 11:04 Uhr von Fayence
Frank B.,
hast Du ein neues Steckenpferd? Was soll der immer wieder kehrende Hinweis, dass ein neu gewählter BR die konstituierende Sitzung selbst einberufen kann? Dieses gilt doch wohl nur, wenn der WV seiner Pflicht der Einberufung nicht nachkommt!
Erstellt am 30.05.2006 um 17:40 Uhr von Gerhard
Hallo Juppi,
bei der von Dir genannten Konstellation, als BR ==> NIX.
Aber den amtierenden BR nochmal scharf machen oder die zuständige Gewerkschaft verständigen, das könnt Ihr schon.
mfG
Gerhard