Könnnen wir, ein noch nicht aktiver BR, schon tätig werden?
Hallo Forum
Könnnen wir, ein noch nicht aktiver BR schon tätig werden wenn ein Abteilungsleiter (ob mit Wissen der GL ist noch unklar) anordnet, jeder MA dieser Abteilung macht eine Woche lang eine Stunde länger und das im drei Wochen-wechsel. Wir haben unsere Konstituierende Sitzung noch nicht gehabt. Wenn ja, was können wir tun?
Kann erst heute Abend näher darauf eingehen, wenn noch Fragen sind.
Gruß Juppi
Community-Antworten (3)
30.05.2006 um 08:16 Uhr
Es kommt darauf an, wie die Konstellation ist.
Seid ihr schon im Amt und habt noch keine konst. Sitzung gemacht, könnt ihr euch selber zusammensetzen, siehe Kommentierung im DKK oder FITTING zum §29 BetrVG. Nur wird es dann schwierig den Beschluss nach außen zu vertreten, da dies dem/r Vorsitzenden vorbehalten ist.
Sollte der alte BR noch im Amt sein und eure Amtszeit erst später beginnen, habt ihr Pech, dann seid ihr nicht zuständig.
30.05.2006 um 13:04 Uhr
Frank B., hast Du ein neues Steckenpferd? Was soll der immer wieder kehrende Hinweis, dass ein neu gewählter BR die konstituierende Sitzung selbst einberufen kann? Dieses gilt doch wohl nur, wenn der WV seiner Pflicht der Einberufung nicht nachkommt!
30.05.2006 um 19:40 Uhr
Hallo Juppi, bei der von Dir genannten Konstellation, als BR ==> NIX. Aber den amtierenden BR nochmal scharf machen oder die zuständige Gewerkschaft verständigen, das könnt Ihr schon. mfG Gerhard
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