Erstellt am 29.05.2006 um 16:18 Uhr von BMW
Hallo Zippel
Da wird wohl jeder in den sauren Apfel beissen müssen.
Ein Sozialplan wird nicht aus Spaß an der Freud gemacht und schon gar nicht aus Langeweile die BR's werden diesen wohl mit bestem Gewissen verhandelt haben.
Meiner Meinung dürfte eine Klage auf Weiterbeschäftigung
in diesem Fall vom Arbeitsgericht wegen des Sozialplans keinen Zweck haben.
Aber wenn immer noch Zweifel da sein sollen dann hast du immer noch die Möglichkeit einen Arbeitsrechtler auf zu suchen.
Gruß BMW
Erstellt am 29.05.2006 um 16:26 Uhr von Ramses II
Die Konditionen eines Sozialplanes haben ja nun rein gar nichts damit zu tun, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht.
Auch beim Bestehen eines Sozialplanes darf der Arbeitnehmer selbstverständlichdie Korrektheit seiner Kündigung arbeitsgerichtlich überprüfen lassen.
Solche Allgemeinplätze wie "Da wird wohl jeder in den sauren Apfel beissen müssen.
Ein Sozialplan wird nicht aus Spaß an der Freud gemacht und schon gar nicht aus Langeweile die BR's werden diesen wohl mit bestem Gewissen verhandelt haben. " sind ein Schalg ins Gesicht der betroffenen Kollegen!
Erstellt am 29.05.2006 um 19:55 Uhr von Heini
Unabhängig was der BR mit dem AG vereinbart hat, kannst du eine Kündigungsschutzklage erheben und deine Kündigung vom ArbG überprüfen lassen.