Sozialplan annehmen als AN - oder trotzdem auf Weiterbeschäftigung klagen?
Muß ich als Arbeitnehmer bei Stellenabbau eigentlich die Konditionen eines mit dem Betreibsrat und der Geschäftsleitung ausgehandelten Sozialplans annehmen, oder kann ich trotzdem auf Weiterbeschäftigung klagen?
Community-Antworten (3)
29.05.2006 um 18:18 Uhr
Hallo Zippel
Da wird wohl jeder in den sauren Apfel beissen müssen.
Ein Sozialplan wird nicht aus Spaß an der Freud gemacht und schon gar nicht aus Langeweile die BR's werden diesen wohl mit bestem Gewissen verhandelt haben.
Meiner Meinung dürfte eine Klage auf Weiterbeschäftigung
in diesem Fall vom Arbeitsgericht wegen des Sozialplans keinen Zweck haben.
Aber wenn immer noch Zweifel da sein sollen dann hast du immer noch die Möglichkeit einen Arbeitsrechtler auf zu suchen.
Gruß BMW
29.05.2006 um 18:26 Uhr
Die Konditionen eines Sozialplanes haben ja nun rein gar nichts damit zu tun, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht.
Auch beim Bestehen eines Sozialplanes darf der Arbeitnehmer selbstverständlichdie Korrektheit seiner Kündigung arbeitsgerichtlich überprüfen lassen.
Solche Allgemeinplätze wie "Da wird wohl jeder in den sauren Apfel beissen müssen. Ein Sozialplan wird nicht aus Spaß an der Freud gemacht und schon gar nicht aus Langeweile die BR's werden diesen wohl mit bestem Gewissen verhandelt haben. " sind ein Schalg ins Gesicht der betroffenen Kollegen!
29.05.2006 um 21:55 Uhr
Unabhängig was der BR mit dem AG vereinbart hat, kannst du eine Kündigungsschutzklage erheben und deine Kündigung vom ArbG überprüfen lassen.
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