Erstellt am 29.05.2006 um 12:42 Uhr von Frank B.
Wieso kann? Muss, die Stimmenauszählung muss so erfolgen, wie im Wahlausschreiben ausgehängt. Ihr könnt natürlich Wahlhelfer hinzunehmen, die euch helfen, die Stimmen auszuzählen.
Erstellt am 29.05.2006 um 13:21 Uhr von ekieh
Nicht das Wahlausschreiben, sondern Wahlordnung und BetrVG sind gesetzl. Grundlage für Wahlverfahren: Der gesamte WV muß anwesend sein, hinzugezogene Wahlhelfer gelten nicht als WV!
Aber: was jetzt machen? Entweder bis zur Genesung warten oder Kollegen bitten, trotz Krankheit zur Auszählung zu kommen oder auszählen und wissen, daß die Wahl dadurch anfechtbar ist. Ob eine allein hierauf gestützte Anfechtung allerdings erfolgreich ist, entscheidet das zuständige Gericht ...