Betriebsversammlung - was wenn der BR die nicht durchführt?
Ich lese hier immer Betriebsversammlung ! soll das heissen das der Betriebsrat mit den Mitarbeitern spricht? Ich bin jetzt 2Jahre da so was gab es bei uns nicht ,unser Betriebsrat bestimmt was er möchte und nach ihm die Sinnflut,was wir wollen interessiert nicht .Der witz ist er hat neu gewählt und sie haben es wieder geschaft mit Stimmenmehrheit raus zu gehen,er leitet die Wahl und er Zählt ist das korrekt und alles unter sich
Community-Antworten (11)
29.05.2006 um 12:29 Uhr
Die Stimmauszählung ist öffentlich und wird durchgeführt vom Wahlvorstand.
29.05.2006 um 12:39 Uhr
Hallo Bine,
der BR ist gesetzlich dazu verpflichtet (einmal im Quartal) regelmässig Betriebsversammlungen abzuhalten.§ 42 BetrVG . Er hat an die Mitarbeiter zu berichten.
Tut er das nicht kann dies die Auflösung des BR´s zur Folge haben.
Die BetrVerslg ist das Forum der Aussprache zwischen BR und Arbeitnehmern.
gruß D.
29.05.2006 um 12:46 Uhr
Bine, ihr seid alle unzufrieden mit eurem "neugewählten" alten Betriebsrat! Warum habt ihr ihn dann wiedergewählt? Betriebsversammlungen MÜSSEN 4 x im Jahr stattfinden, wird aber oftmals nicht so gehandhabt. Bei diesen Versammlungen wird z. B. der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats abgegeben....
Warum ihr in den letzten 2 Jahren keine hattet, kann dir nur euer Betriebsrat beantworten!
29.05.2006 um 13:23 Uhr
Wir hatten keine Einsicht in die Wahlzettel ,der Betriebsrat hat eingesammelt und auch gezählt ,die alten Mitarbeiter waren sehr unzufrieden ,sie reden von Wahlbetrug ,die Ausländischen Mitarbeiter haben eindeutig gesagt das sie die drei nicht gewählt haben ,die Stimmabgabe passt nicht sagen sie ,wo 20 sein müssten sind nur 12,was nun?
29.05.2006 um 15:43 Uhr
Das hört sich aber spannend an, Bine! Gab es bei Euch keine Wahlurne, in die die Stimmzettel geworfen wurden? War die Stimmauszählung nicht (betriebs)öffentlich? Wie lange ist das ganze her?
29.05.2006 um 20:55 Uhr
Wenn es keine Wahlurne gab, der BR die Stimmzettel eingesammelt hat und die Stimmauszählung nicht öffentlich war, ist es vollkommen egal wann die Wahl war. Sie ist mit ziemlicher Sicherheit nichtig.
30.05.2006 um 14:20 Uhr
die Wahlurne war ein offener Pappkarton, die Auszählung war nicht öffentlich 2Wochen
30.05.2006 um 15:15 Uhr
Bine, so ähnlich hab ich mir das gedacht. Dringenst solltest Du Rat einholen - Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vielleicht fichst Du die Wahl mit mind. 2 Gleichgesinnten Wahlberechtigten an? Die Ausschlußfrist hierfür sind zwei Wochen nach ordnungsgem. Aushang des Wahlergebnisses. Also > sputen! Die Hürden für eine Nichtigkeiotserklärung sind sehr hoch! Falls Du die Frist jetzt nicht einhalten kannst, steht Dir dieser Weg noch offen. Aber, ich trau mir aufgrund der spärlichen Info keine Beurteilung des Verfahrensausgangs zu! Am besten, Du nimmst sofort Kontakt zu Fachleuten auf, um keine Fristen zu versäumen!!! Viel Erfolg!
30.05.2006 um 20:14 Uhr
Hallo ekieh, Du hast in deinem Beitrag völlig Recht! Nur ich denke wenn ich da so lese "2 Wochen" sind die Fristen wohl eh' schon rum. Aber, da der BRV anscheinend die Wahl alleine durchgeführt hat, kann davon ausgegangen werden dass gar keine stattgefunden hat ;-) Mangels Aushang. Und .. wenn tatsächlich gemauschelt wurde ist sie ebenfalls zu wiederholen, da aus Rechtsbeugung oder Rechtsbruch kein Rechtsanspruch entstehen kann. Also wenns so ist - doch ganz gute Chancen, denke ich mal. mfG Gerhard
31.05.2006 um 10:50 Uhr
Ich danke euch sehr für die Antworten,der Betriebsrat lässt nicht mit sich reden (wir sind im Recht und es war alles Richtig ) schade ,das so etwas passiert ,da fragt man sich als laie doch wofür soll der gut sein ,meine Kollegen sollen halt zu Gericht ziehen sie würdene damit schon fertig,mal sehen was daraus wird
31.05.2006 um 11:47 Uhr
Bine, nicht einschüchtern lassen! Kosten kommen auch nicht auf Euch zu, da der AG zahlt! Also - ran! Solltet Ihr nicht anfechten wollen oder können, besteht noch die (theoretische) Möglichkeit, per Gerichtsbeschluß den aktuellen BR "auflösen" zu lassen, wenn die in der Vergangenheit begangenen Pflichtverletzungen (für die jetzt in der Regel keiner mehr belangt werden kann) widerholt gemacht werden ...
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