Vertretung für BRV u. Stellvertr- wenn beide nicht da
Hallo, ich habe wiedermal eine Frage: Wenn der BR Vorsitzende und der Stellvertreter beide verhindert sind, wer ist dann der "Ansprechpartner" ?? - Wir wollen in der Gesch.Ordnung festlegen, dass es dann ein Betriebsausschussmitglied machen soll - spricht da etwas gegen?? ( wir sind 11 BR) Danke und Gruß Bärbel
Community-Antworten (3)
28.05.2006 um 22:25 Uhr
Hallo Bärbel, Nö, spricht nichts dagegen das könnt ihr genau so machen. Aber dann gelten manche Erklärungen (auch Anhörungen zur Kündigung und die damit verbundenen fristen für den BR) des AG als abgegeben und das BR Mitglied fungiert nicht mehr als Bote, sondern als stellvertreter des stellvertreters. Aber ihr seid 11, da solltet ihr über 1 - 3 Wochen auch ohne die beiden funktionieren, geht bei uns auch.
Gruß Mario
29.05.2006 um 08:17 Uhr
Bei uns ist das alles in der GO geregelt, welches ich euch auch empfehlen würde.
Aus eigener Erfahrung mit 11 BRen, kann ich nur sagen, Mario, genau das funktioniert eben nicht! Von wegen 1- 3 Wochen ohne Vorsitzenden, was ist mit Kündigungen, der AG wartet nicht damit bis der BR wieder handlungsfähig ist!
29.05.2006 um 22:53 Uhr
Hallo Mario, hallo Frank,
erst einmal Danke für die schnelle Antwort..
unser BRV will nur den Stellvertreter, weil sich dann Fristen verlängern ( Erklärunge von AG) - im BetrVG steht aber auch, dass, wenn beide verhindert sind, der AG jedem BR MItglied eine Erklräung abgeben kann, wenn der BR keine Vorkehrungen geschaffen hat.
Also, muss man es doch in einer GO festlegen... Frank, mich würde interessieren, wie Ihr dies in Eurer GO gelöst habt. Gruß Petra
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