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Ergänzung zu 26962 und 28746, Teilfreistellungen

L
Lotte
Jan 2018 bearbeitet

@alle Musketiere Wir hatten heute konstituierende Sitzung, weswegen ich mich gestern nochmal ganz schlau gemacht habe. (Bin jetzt mit 18h freigestellt)

Das Splitten von Freistellungen muss vor der Wahl im BR beschlossen werden. Nach dem neuesten Fitting §38 RN43 (muss doch nicht bis Weihnachten warten, der Weihnachtsmann war voher da) fallen nach "Aufteilung einer Vollfreistellung auf mehrere Teilfreistellungenen, derjenigen Liste die Teilfreistellungen zu, denen auch die Vollfreistellung zugestanden hätte

Freistellungen fallen insofern "Listen" zu, als dass diese genauso wie die BR - Wahl nach D'hond durch Verhältniswahl gewählt werden. Die Listen, auf denen die Wahlvorschläge für die Freistellungen stehen, können natürlich ein ganz anderes Bild wiederspiegeln als die Listen des BR, tun es aber meistens nicht.

Viele Grüße von Manitou

2.11804

Community-Antworten (4)

F
Fayence

24.05.2006 um 16:24 Uhr

Lotte, es ist mehr als beruhigend, dass auch die 23. Auflage nicht von der Meinung der 22. abweicht! ;-))

Glückwunsch!

K
Kölner

24.05.2006 um 16:29 Uhr

So ganz auf der Höhe war ich mit meinen Äusserungen nicht....

F
Fayence

24.05.2006 um 16:37 Uhr

Selbsterkenntnis...

L
Lotte

24.05.2006 um 22:29 Uhr

@Kölner Es ist schön, dass ich Dir auch mal etwas Neues sagen kann. Aber Du hattest mir mit Deinen Antworten sehr geholfen

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