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rückwirkender wegfall von zulagen ohne schriftliche Ankündigung

A
amamibo
Jul 2018 bearbeitet

Mir wurde für 3 Monate rückwirkend die Ausbilderzulage entzogen. Der Sachverhalt zeigte sich nur im Gehaltsnachweis, Welcher Form bedarf ein Widerruf von Zulagen und wann muss dieser erfolgen.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir mitteilen auf welche Gesetze ich mich beziehen darf um der rückwirkenden Änderung zu widersprechen und dem künftigen Wegfall zustimmen kann.

Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

05.07.2018 um 21:01 Uhr

Rechtsgrundlage ist dein Arbeitsvertrag plus eventuelle Zusatzvereinbarungen. Gehe doch mal in die Personalabteilung (nimm ein BR Mitglied mit ), berufe dich auf § 82 Abs 2 BetrVG und lasse dir dein Arbeitsentgelt erklären.

C
celestro

05.07.2018 um 21:04 Uhr

Funktionszulage; Wegfall bei Aufgabe der Tätigkeit BAG, Urteil vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 10 AZR 108/05

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2005/BAG/Funktionszulage-Wegfall-bei-Aufgabe-der-Taetigkeit

wenn die Anspruchsgrundlage (also hier die Tätigkeit des Ausbilders) weggefallen ist, wüßte ich nicht, warum man den Wegfall der Zulage dafür extra ankündigen müßte.

T
takkus

06.07.2018 um 10:50 Uhr

Warum wurde die Zulage entzogen? Ist die Tätigkeit des Ausbilders weggefallen? Wenn nicht, könnte auch (wenn ihr einen habt und anwendet) im Tarifvertrag etwas zu den Ausschlussfristen drinne stehen.

B
BRHamburg

08.07.2018 um 09:28 Uhr

Wenn die Zulage rückwirkend weg fällt, was ist mit dem gezahlten Betrag? Soll der zurück gezahlt werden ? Den das würde gegen Treu und Glaube verstoßen. Aber eben nur wenn der Mitarbeiter davon ausgehen könnte daß ihm das Geld auch zusteht. Wenn er also z.B wusste oder davon ausgehen musste das die Tätigkeit weg fällt, hätte er den Arbeitgeber auf den möglichen Fehler beim Gehalt aufmerksam machen müssen.

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