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Rechte des Stellver. Vorsitzenden

K
Karin77
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! habe eigentlich eine ganz einfache Frage. Bin ganz neu Stellvertr. Vorsitzende geworden und würde gern wissen, ob ich das Recht habe, wenn der Vorstand im Urlaub oder anderweitig abwesend ist, eine BR-Sitzung einzuberufen und ob die anderen BR-Mitglieder das auch tun können, sollte ich ebenfalls verhindert sein und etwas dringend und kurzfristig entschieden werden muss. Ich werde erst an einer Schulung teilnehmen und bin da im mom noch etwas unwissend, sorry.:-) Kann mir jemand Antwort geben? Danke!

2.74206

Community-Antworten (6)

H
Hirnixxl

06.06.2006 um 02:48 Uhr

Natürlich, du musst dann sogar eine BV einberufen. Wenn ihr beide verhindert seit, kann das jedes andere ordentliche Mitglied übernehmen.

FB
Frank B.

06.06.2006 um 08:15 Uhr

Für den Fall, das beide verhindert sind, sollte man in einer Geschäftsordnung die weitere Reihenfolge festlegen! Wir haben dies jedenfalls so gelöst, da dann immer jemand da ist, der den Vorsitz hat.

Welcher Vorstand?

K
Karin77

06.06.2006 um 11:04 Uhr

Ist mit BV die Betriebsversammlung gemeint?? Wieso muss ich die einberufen wenn ich nur eine BR-Sitzung brauche um über einen Fall Beschluss zu fassen?

H
Hirnixxl

06.06.2006 um 11:43 Uhr

Ja Sorry, ich meine natürlich BR-Sitzung.

@ Frank B.

Es ist sicher sinnvoll die weitere Reihenfolge festzulegen aber nicht notwendig.

K
Karin77

06.06.2006 um 12:36 Uhr

OK, vielen Dank für die prompte Antwort.:-)

B
birwein

06.06.2006 um 19:12 Uhr

Hallo Karin 77, soweit ich weiß, müsst ihr im Betriebsausschuss deine Nachfolge festlegen.Jedenfalls ist das bei uns so.Sind ein 13-köpfiger BR, die erste Vorsitzende ist im Krankenstand und ich als 2. Vorsitzende übernehme voll die Aufgaben der 1. Wir haben noch einen Kollegen zu 50 % freigestellt, der wird dann bei meiner Verhinderung die Aufgaben übernehmen. Liebe Grüße birwein

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