Erstellt am 06.06.2006 um 00:48 Uhr von Hirnixxl
Natürlich, du musst dann sogar eine BV einberufen. Wenn ihr beide verhindert seit, kann das jedes andere ordentliche Mitglied übernehmen.
Erstellt am 06.06.2006 um 06:15 Uhr von Frank B.
Für den Fall, das beide verhindert sind, sollte man in einer Geschäftsordnung die weitere Reihenfolge festlegen! Wir haben dies jedenfalls so gelöst, da dann immer jemand da ist, der den Vorsitz hat.
Welcher Vorstand?
Erstellt am 06.06.2006 um 09:04 Uhr von Karin77
Ist mit BV die Betriebsversammlung gemeint?? Wieso muss ich die einberufen wenn ich nur eine BR-Sitzung brauche um über einen Fall Beschluss zu fassen?
Erstellt am 06.06.2006 um 09:43 Uhr von Hirnixxl
Ja Sorry, ich meine natürlich BR-Sitzung.
@ Frank B.
Es ist sicher sinnvoll die weitere Reihenfolge festzulegen aber nicht notwendig.
Erstellt am 06.06.2006 um 10:36 Uhr von Karin77
OK, vielen Dank für die prompte Antwort.:-)
Erstellt am 06.06.2006 um 17:12 Uhr von birwein
Hallo Karin 77,
soweit ich weiß, müsst ihr im Betriebsausschuss deine Nachfolge festlegen.Jedenfalls ist das bei uns so.Sind ein 13-köpfiger BR, die erste Vorsitzende ist im Krankenstand und ich als 2. Vorsitzende übernehme voll die Aufgaben der 1. Wir haben noch einen Kollegen zu 50 % freigestellt, der wird dann bei meiner Verhinderung die Aufgaben übernehmen.
Liebe Grüße birwein