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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was steht auf dem Namesschild? - Mitbestimmung

L
lolium
Jul 2018 bearbeitet

Das Tragen von Namensschildern unterliegt ja der Mitbestimmungspflicht. Gilt das auch für das, was auf dem Namensschild steht? Also z.B. Nur Nachname oder auch der Vorname, oder auch die Berufsbezeichnung

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

05.07.2018 um 21:15 Uhr

Die Mitbestimmung ergibt sich daraus, dass der BR die Zustimmung zum Tragen verweigern kann wenn ihm die Schilder nicht gefallen.

T
titapropper

06.07.2018 um 10:52 Uhr

Was dann auf den Namensschildern steht, ist m.M.n. Gegenstand der Mitbestimmung.

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