Was steht auf dem Namesschild? - Mitbestimmung
Das Tragen von Namensschildern unterliegt ja der Mitbestimmungspflicht. Gilt das auch für das, was auf dem Namensschild steht? Also z.B. Nur Nachname oder auch der Vorname, oder auch die Berufsbezeichnung
Community-Antworten (2)
05.07.2018 um 21:15 Uhr
Die Mitbestimmung ergibt sich daraus, dass der BR die Zustimmung zum Tragen verweigern kann wenn ihm die Schilder nicht gefallen.
06.07.2018 um 10:52 Uhr
Was dann auf den Namensschildern steht, ist m.M.n. Gegenstand der Mitbestimmung.
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