Stehen dem Wahlvorstand Nachtzuschläge zu?
Ich arbeite in einem 4-Schicht Betrieb und war im Wahlvorstand tätig. Da unsere Wahl an 4 Tagen stattfand, mussten wir teilweise nachts paar Stunden das Wahllokal besetzen. Ich selber arbeite im Büro und war auch nachts in den Wahllokalen anwesend. Meine Frage an euch, stehen mir die Nachtschichtzulagen zu?
Danke im voraus!
Community-Antworten (1)
06.06.2006 um 23:26 Uhr
Genau wie der BR dürfen Beschäftigte im Wahlvorstand nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.Also für Nachtschicht=Zulagen.
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