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Stehen dem Wahlvorstand Nachtzuschläge zu?

B
Büroangestellte
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite in einem 4-Schicht Betrieb und war im Wahlvorstand tätig. Da unsere Wahl an 4 Tagen stattfand, mussten wir teilweise nachts paar Stunden das Wahllokal besetzen. Ich selber arbeite im Büro und war auch nachts in den Wahllokalen anwesend. Meine Frage an euch, stehen mir die Nachtschichtzulagen zu?

Danke im voraus!

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Community-Antworten (1)

H
Horst

06.06.2006 um 23:26 Uhr

Genau wie der BR dürfen Beschäftigte im Wahlvorstand nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.Also für Nachtschicht=Zulagen.

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