Selbstbeteiligung bei einer Schulung?
Hallo, bei Fortbildungen ist es in unserem Betrieb üblich 20% selbst von allem (Gebühren, Fahrkosten, Hotelkosten) zu zahlen. Wie ist das bei einer Betriebsratschulung?
Community-Antworten (4)
26.05.2006 um 17:48 Uhr
Das ist bei Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht üblich.
26.05.2006 um 20:13 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Damit das Betriebsratsmitglied der Schulungspflicht in der betrieblichen Praxis auch nachkommen kann, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ausdrücklich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG eingeräumt. Gleichzeitig hat er den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, alle Kosten für die Schulungsteilnahme zu übernehmen.
Also bei Betriebsratsschulungen darf der Arbeitgeber keine Zuzahlung für Gebühren, Fahrkosten, Hotel usw. verlangen.
PS: Der Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 BetrVG wird #nicht# auf die drei Wochen "Bildungsurlaub" aus § 37 Abs. 7 BetrVG angerechnet. Man darf so viel Seminare wie nötig besuchen.
26.05.2006 um 23:38 Uhr
@Sonja Wenn Du ganz korrekt sein willst... Der AG kann allerdings unter Umständen (je nach Aufschlüsselung und Höhe) einen eingesparten Verpflegungsaufwand dem BR zur Bezahlung auferlegen.
27.05.2006 um 01:43 Uhr
"dem BR zur Bezahlung auferlegen"
???
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